Welche Schäden zahlt die Privathaftpflichtversicherung nicht?

Die Haftpflichtversicherung kommt nur für Schäden auf, die am Eigentum anderer entstanden sind. Beschädigt man seine eigenen Dinge, muss man auch für die entstandenen Kosten selbst aufkommen. Die Haftpflichtversicherung zahlt auch nicht, wenn ein Schaden an einem Gegenstand entstanden ist, den man sich geliehen oder gemietet hat. So werden Schäden an Mietwagen beispielsweise in der Regel nicht von der Haftpflichtversicherung getragen.

Des Weiteren zahlt die Haftpflichtversicherung nicht, wenn durch das eigene Kraftfahrzeug Schäden am Eigentum Dritter entstanden sind. Dafür ist dann die Kfz-Haftpflicht verantwortlich. Auch wenn die Meldungsfrist, die in der Regel eine Woche ab Zeitpunkt des Schadens beträgt, versäumt wurde, muss die Versicherung nicht mehr für den Schaden aufkommen.

Bei Gefälligkeitshandlungen zahlt die Haftpflichtversicherung nicht

Auch bei sogenannten Gefälligkeitshandlungen zahlt die Haftpflichtversicherung nicht. Dazu zählt beispielsweise, wenn man als Umzugshelfer ein Möbelstück beschädigt, oder bei einer Nachbarin im Haushalt hilft und dabei eine Vase zerstört. In derartigen Fällen ist die Nachbarin ein Auftraggeber und somit auch dafür verantwortlich, entstandene Schäden selbst zu begleichen.

Des Weiteren zahlt die Haftpflichtversicherung nicht, wenn ein Familienangehöriger geschädigt wurde. In solchen Fällen geht die Versicherung davon aus, dass man das in der Familie regeln kann oder dass es eventuell nicht mit rechten Dingen zugeht.

Dies ist nicht die Webseite des Verband der Angestellten-Krankenkassen. Dieser wurde umbenannt in "Verband der Ersatzkassen" und ist unter vdek.com zu finden.