Wie viel erstattet die Privathaftpflichtversicherung?

Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die durch Unachtsamkeit am Eigentum oder am Körper von Dritten entstanden sind. Dabei muss die Höhe des Schadens keine bestimmte Summe überschreiten, um von der Versicherungsgesellschaft übernommen zu werden. Eine Ausnahme besteht dann, wenn man eine Versicherung mit Selbstbeteiligung abgeschlossen hat.

Alle Schäden, die diese festgelegte Summe nicht überschreiten, müssen vom Versicherten selbst getragen werden. Die Summe, die über diesen Betrag hinausgeht, wird dann von der Versicherungsgesellschaft reguliert.

Maximale Erstattungssumme

Die maximale Erstattungssumme ist im Versicherungsvertrag festgelegt und variiert von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft. In der Regel ist diese maximale Erstattungssumme zwischen 700.000 und 2,5 Millionen Euro angesiedelt. Je nachdem bis zu welcher Summe man im Schadensfall abgesichert sein möchte, variiert auch die Höhe der zu zahlenden Versicherungsprämie.

Doch bereits durch eine geringe Steigerung der Prämie kann man eine höhere maximale Erstattungssumme erreichen. Vor allem wenn jemand körperlichen Schaden erlitten hat, ist der entstandene Schaden sehr hoch. Daher ist es sinnvoll, die Grenze der Absicherung sehr hoch anzusetzen, da der Betrag, der die festgelegte maximale Erstattungssumme übersteigt, von dem Versicherten selbst übernommen werden muss. Vor allem wenn durch den Schaden medizinische Folgebehandlungen des Geschädigten nötig sind, kann dies schnell zu einem finanziellen Ruin des Verursachers führen.

Dies ist nicht die Webseite des Verband der Angestellten-Krankenkassen. Dieser wurde umbenannt in "Verband der Ersatzkassen" und ist unter vdek.com zu finden.