Kann einen die Privathaftplichtversicherung rauswerfen?

Die private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Dritten durch Unachtsamkeit entstanden sind. Wie jede Versicherung kann man auch die Haftpflichtversicherung mit einer gewissen Kündigungsfrist wieder kündigen. Doch auch die Versicherungsgesellschaft hat das Recht, dem Versicherten zu kündigen. Eine mögliche Ursache für einen Rauswurf kann sein, wenn man viele kleine Schäden unmittelbar hintereinander meldet. In einem derartigen Fall ist es anschließend oft sehr schwer, eine neue Versicherung abzuschließen.

Rauswurf nach unberechtigt geltend gemachten Ansprüchen

Ab einer gewissen Summe wird die Versicherungsgesellschaft die genauen Umstände, durch die der Schaden entstanden sein soll, sehr genau prüfen. Dazu sind bei jeder Versicherung spezielle Sachverständige angestellt, die sich um derartige Vorgänge kümmern. Kommt dieser Sachverständige nun zu dem Urteil, dass man unberechtigterweise einen Schaden geltend machen wollte, indem man beispielsweise eine fehlerhafte Entstehungsgeschichte des Schadens bei der Versicherung angibt, führt dies unweigerlich zum Rauswurf durch die Versicherungsgesellschaft.

Diese fühlt sich dann betrogen und möchte den Versicherten nicht weiterversichern. Neben dem Rauswurf droht dem Versicherten in einem solchen Fall oft auch ein Verfahren wegen Versicherungsbetrugs, da es strafbar ist, wenn man Ansprüche durch eine erlogene Beschreibung des Hergangs geltend machen möchte. Daher sollte man der Versicherung nur solche Schäden melden, deren Regulierung berechtigt ist.

 

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