Wie ist der Ablauf der Haftpflichtversicherung bei einem Schaden?

Ist tatsächlich ein Schaden entstanden, muss dieser binnen einer Woche nach Entstehung der Versicherung mitgeteilt werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist die Versicherung nicht dazu verpflichtet, den Schaden zu regulieren. Des Weiteren sollte man Informationen über die Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens einholen. Dies kann beispielsweise durch einen Kostenvoranschlag geschehen, welcher dann der Versicherung übermittelt werden sollte.

Bei geringen Schäden kann man den Schaden zunächst auch selbst begleichen und durch Vorlegen der Rechnung sein Geld von der Versicherung wiederbekommen. Derartige Handlungen sollten vor der Regulierung allerdings stets mit der Versicherungsgesellschaft besprochen werden.

Regulierung nach Prüfung

Bei Schäden, deren Regulierung eine größere Summe Geld erfordert, beauftragt die Versicherungsgesellschaft in der Regel einen Gutachter, der den Schaden beurteilt. Dieser legt dann auch die Summe fest, die der Geschädigte von der Versicherung bekommt. Hat man der Versicherung einen Schadensfall gemeldet, hat man dann in der Regel mit der eigentlichen Regulierung nichts mehr zu tun. Dies übernimmt die Haftpflichtversicherung.

In der Regel bekommt der Geschädigte am Ende einen Scheck in der jeweiligen Höhe, den er bei seiner Hausbank einlösen kann. Damit ist die Regulierung dann abgeschlossen, ohne dass man selbst einen großen Aufwand betreiben muss. Die Schadensfallmeldung muss allerdings schriftlich erfolgen.

Dies ist nicht die Webseite des Verband der Angestellten-Krankenkassen. Dieser wurde umbenannt in "Verband der Ersatzkassen" und ist unter vdek.com zu finden.