Wer stellt die Pflegebedürftigkeit fest?

Die Pflegebedürftigkeit einer Person stellt der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) bzw. bei privaten Pflegeversicherungen die Medicproof GmbH fest. Dazu wird zunächst ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt, die dann dafür sorgt, dass ein Gutachter den Pflegebedürftigen untersucht. Es ist empfehlenswert, auf einen geeigneten Gutachter zu bestehen. Ein Allgemeinmediziner oder eine Pflegefachkraft ist sicher besser geeignet, die Pflegebedürftigkeit festzustellen, als beispielsweise ein Augen- oder HNO-Arzt.

Wie läuft die Feststellung der Pflegebedürftigkeit ab?

Der MDK wird mit dem Antragsteller oder der Betreuungsperson einen Besuchstermin vereinbaren. Dieser muss einige Tage im Voraus mitgeteilt werden. Wichtig ist, dass eine Vertrauensperson bzw. die Pflegeperson mit anwesend ist. Die Begutachtung wird da erfolgen, wo der Pflegebedürftige untergebracht ist: in der eigenen Wohnung, bei einem Angehörigen oder in einem Pflegeheim. Da die Pflegebedürftigkeit anhand des Pflegeaufwandes ermittelt wird, ist es wichtig, genaue Angaben über Zeit und Dauer der Verrichtungen machen zu können.

Der Gutachter wird dann anhand verschiedener Kriterien die Pflegebedürftigkeit ermitteln. Dabei wird er unter anderem berücksichtigen, inwieweit sich der Antragsteller selbst an- und ausziehen kann, ob er Hilfe bei der Körperpflege benötigt, inwieweit Körperfunktionen, wie z. B. Verdauung, kontrolliert werden können oder wie mobil er noch ist. Abschließend wird der Gutachter eine Empfehlung für eine Pflegestufe abgeben.

Dies ist nicht die Webseite des Verband der Angestellten-Krankenkassen. Dieser wurde umbenannt in "Verband der Ersatzkassen" und ist unter vdek.com zu finden.