Welche Leistungen bietet die Pflegeversicherung?

In welchem Umfang die Pflegekasse Leistungen erbringt, hängt zunächst von der Art der Pflege ab. Wird die pflegebedürftige Person zu Hause von Angehörigen oder anderen Pflegepersonen betreut? Kommt ein ambulanter Pflegedienst ins Haus? Ist teilstationäre Versorgung nötig oder ist die vollstationäre Unterbringung in einem Alten- oder Pflegeheim erforderlich? Als weiteres Kriterium für die Leistungen der Pflegeversicherung ist der Grad der Pflegebedürftigkeit anzusehen. Dabei werden drei verschiedene Pflegestufen unterschieden.

Wie hoch sind die Leistungen der Pflegeversicherung?

Für die häusliche Pflege durch einen Angehörigen oder eine andere Pflegeperson werden je nach Pflegestufe monatlich 225 bis 685 € gezahlt. Dabei kann diese Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst unterstützt werden. Die Leistungssätze für die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst betragen je nach Pflegestufe 440 bis 1.510 € pro Monat. Werden häusliche und ambulante Pflege kombiniert, können auch die Leistungen der Pflegeversicherung entsprechend aufgeteilt werden.

Für die teilstationäre Versorgung in der Tages- oder Nachtpflege gelten die gleichen Sätze wie für die ambulante Pflege; für die vollstationäre Versorgung im Pflegeheim werden 1.023 bis 1.510 € gezahlt. In Härtefällen kann der Satz auf 1.825 € angehoben werden. Als Härtefälle gelten beispielsweise Patienten im Wachkoma, Demenzkranke oder andere Patienten, bei denen ein extrem hoher Pflegeaufwand nötig ist.

Dies ist nicht die Webseite des Verband der Angestellten-Krankenkassen. Dieser wurde umbenannt in "Verband der Ersatzkassen" und ist unter vdek.com zu finden.