Ist die Pflegeversicherung eine Pflichtversicherung?

Die Pflegeversicherung zählt, wie auch die anderen Sozialversicherungen, zu den Pflichtversicherungen. Dabei ist sie an die gesetzliche Krankenversicherung gekoppelt. Das heißt, Personen, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse (AOK, Ersatzkasse, BKK, Innungskrankenkasse, Bundesknappschaft oder landwirtschaftlichen Sozialversicherung) krankenversichert sind, gehören auch der jeweils angeschlossenen Pflegekasse an.

Versicherungspflichtig in diesem Sinne sind nach § 20 SGB XI Arbeitnehmer, Auszubildende, Praktikanten, Künstler, Landwirte, Rentner, Studenten, Behinderte, die in einer anerkannten Behindertenwerkstatt arbeiten, sowie Bezieher von ALG I und ALG II. Privat Krankenversicherte sind laut Sozialgesetzbuch auch zum Abschluss einer privaten Pflegeversicherung verpflichtet.

Pflichtversicherung auch für Angehörige?

  • Grundsätzlich sind auch Ehepartner und Kinder in der gesetzlichen Pflegeversicherung des Versicherungsnehmers beitragsfrei mitversichert.
  • Das gilt allerdings nicht mehr, wenn der Angehörige selbst versicherungspflichtig ist, eine private Pflegeversicherung abgeschlossen hat, hauptberuflich selbstständig erwerbstätig ist (mehr als 18 Wochenstunden) oder das monatliche Einkommen mehr als derzeit 365 € beträgt.
  • Auch Kinder sind nicht mehr automatisch mitversichert, sobald sie gewisse Kriterien in Bezug auf Alter und Ausbildung gem. § 25 SGB XI nicht mehr erfüllen.
  • Wird eine private Pflegeversicherung abgeschlossen, werden für den Ehepartner oft zusätzliche Beiträge erhoben. Die Befreiung von dieser Pflichtversicherung ist unter gewissen Voraussetzungen möglich.

Dies ist nicht die Webseite des Verband der Angestellten-Krankenkassen. Dieser wurde umbenannt in "Verband der Ersatzkassen" und ist unter vdek.com zu finden.