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Wer hat das Recht auf eine Aufnahme in die PKV?

Nicht jeder hat die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Es gibt vom Gesetzgeber wie auch von den Versicherungen selbst strenge Vorgaben, wer wann versichert werden kann. Es müssen alle Kriterien erfüllt sein; nur dann ist es möglich, die gesetzliche Krankenversicherung zu verlassen. Damit man eine Aufnahme in die PKV überhaupt beantragen kann, muss man eines von drei Kriterien erfüllen: Entweder man ist selbstständig oder man ist Beamter. Als Angestellter hingegen muss man die Grenze von 49.500 Euro (Stand: Januar 2011) Jahreseinkommen überschreiten, um sich privat versichern zu können.

Gründe für eine Ablehnung der Aufnahme in die PKV

Im Gegensatz zu gesetzlichen Krankenkassen sind die privaten Krankenversicherungen nicht verpflichtet, jeden Antragsteller zu versichern. Als wirtschaftliches Unternehmen wählen sie genau aus, wen sie aufnehmen und wen nicht. In erster Linie spielen dabei die Kosten eine Rolle, die man als Patient verursacht. Frauen haben beispielsweise ein größeres Risiko ernsthaft zu erkranken als Männer. Auch wer in der Familie viele Krebserkrankungen hatte, wird möglicherweise abgelehnt. Die Krankenversicherung errechnet, ob sich unter diesen Umständen eine Versicherung lohnt. Sie kann den Antrag annehmen, einen Risikozuschlag erheben oder ganz ablehnen.

Dies ist nicht die Webseite des Verband der Angestellten-Krankenkassen. Dieser wurde umbenannt in "Verband der Ersatzkassen" und ist unter vdek.com zu finden.