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Kinder in der PKV

Es gibt einige Unterschiede zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung, was die Versicherung von Kindern betrifft. So ist es bei Privatpatienten grundsätzlich so, dass die Kinder selbstständig mit einem eigenen Tarif und den damit verbundenen Kosten versichert sind. Je nach Einkommen der Eltern kann es dennoch günstiger sein, das Kind privat statt gesetzlich zu versichern. Anders als seine Eltern ist das Kind aber nur so lange zu einer Mitgliedschaft berechtigt, wie es kein Geld verdient. Sobald es eine Ausbildung beginnt, muss es in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.

Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung

Hat man Kinder, ist deren Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung denkbar einfach: Sie werden über die Mutter oder den Vater kostenlos mitversichert, und zwar bis sie volljährig sind oder ihre Ausbildung beendet haben. Man spricht in diesem Fall auch von Familienversicherung, die übrigens auch für die Mutter gelten kann. Alles, was man tun muss, um die Versicherung von Kindern in der gesetzlichen Krankenkasse zu gewährleisten, ist der Versicherung die Geburt zu melden. Lediglich, wenn das Kind eigene Einkünfte hat, muss es sich selbst versichern. Das trifft zu, sobald eine Grenze von 355 Euro im Monat (Stand: Januar 2011) überschritten wird.

Dies ist nicht die Webseite des Verband der Angestellten-Krankenkassen. Dieser wurde umbenannt in "Verband der Ersatzkassen" und ist unter vdek.com zu finden.