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Kann man von der PKV wieder in die GKV wechseln?

Nicht wenige Menschen stellen im Verlauf ihrer Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung fest, dass sie eine falsche Entscheidung getroffen haben. Hierfür sind vor allem die Kosten verantwortlich, die durch einen schlechten Gesundheitszustand oder einen unpassenden Tarif entstehen. Während der Wechsel in die private Krankenversicherung relativ einfach erfolgen kann (sofern man die gesetzlichen Kriterien erfüllt), ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung schwieriger. Es gibt nämlich nur einen kleinen Personenkreis, dem es vom Gesetz her überhaupt gestattet ist, zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln.

Diese Kriterien machen eine Rückkehr zur gesetzlichen Krankenversicherung möglich

Grundlegend ist die Möglichkeit einer Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung vom Berufsstand abhängig, den man hat. Selbstständige beispielsweise dürfen sich zwar gesetzlich versichern, aber nicht dorthin zurückkehren. Wer sich als Selbstständiger einmal privat versichert hat, der muss dort bleiben, bis er seine Selbstständigkeit wieder aufgibt. Auch als Angestellter kann man nicht einfach nach Belieben zur gesetzlichen Krankenversicherung zurückkehren. Nur dann, wenn man mit seinem Einkommen wieder unter die Entgeltbemessungsgrenze von 49.500 Euro fällt, darf man in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren. Eine Alternative dazu gibt es nur dann, wenn man plötzlich arbeitslos wird.

Dies ist nicht die Webseite des Verband der Angestellten-Krankenkassen. Dieser wurde umbenannt in "Verband der Ersatzkassen" und ist unter vdek.com zu finden.