Zusatzbeitrag 2015: So viel verlangen die Krankenkassen

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Ab dem 1. Januar 2015 sinken zwar die gesetzlich vorgeschriebenen Krankenkassenbeiträge von bisher 15,5 auf nunmehr 14,6 Prozent. Jedoch dürfen die einzelnen Kassen Zusatzbeiträge einheben, was einen Preisvergleich durchaus interessant macht.

Mit Jahresbeginn sinkt der allgemeine Beitragssatz der Krankenkassen auf 14,6
Prozent
. Grund dafür ist der Wegfall des bisherigen Sonderbeitrags in der Höhe von 0,9 Prozent. Dafür dürfen nun die gesetzlichen Krankenkassen einen Zusatzbeitrag berechnen, der zur Gänze von Ihnen als Arbeitnehmer getragen werden muss. Alle versicherten Arbeitnehmer werden in den kommenden Tagen per Post über das Endergebnis und die neuen Kosten informiert werden. Erwartet wird, dass sich die meisten Kassen an die 0,9 Prozent-Grenze halten und nur wenige tatsächlich teurer werden. Denn gedacht war die Reduzierung des allgemeinen Beitragssatzes eigentlich als finanzielle Entlastung für Versicherte.
Seit Mitte Dezember stehen nun die Zusatzbeiträge der Versicherungsgesellschaften fest, die diese den Behörden offiziell genannt haben. Das Ergebnis zeigt, dass die Entlastung für viele Versicherten nichtganz so groß ausfällt, wie gedacht. So gab als erste große Kasse die Techniker Krankenkasse einen Zusatzbeitrag in der Höhe von 0,8 Prozent an.

Übersteigt der Zusatzbeitrag die 0,9 Prozent-Marke, so sind die Krankenkassen dazu verpflichtet, ihren Mitgliedern mitzuteilen, dass es auch günstigere
Anbieter gibt. Sie als Kunde haben dann die Möglichkeit, mit einer Wartezeit von zwei Monaten, den Anbieter zu wechseln, sodass eine Versicherung bei einem günstigeren Anbieter ab 1. März 2015 möglich ist.

  • Zu den günstigsten Krankenkassen zählt, laut dem Geschäftsführer der Kassensuche Gmbh, Thomas Adolph, die Metzinger BKK. Denn diese Kasse wird gar keinen Zusatzbeitrag einheben.
  • An zweiter Stelle steht die AOK Sachsen-Anhalt sowie die AOK Plus.
    Der Zusatzbeitrag beträgt hier lediglich 0,3 Prozent. Das bedeutet in diesem
    Fall eine um 0,6 Prozent günstigere Beitragshöhe für Kunden, als bisher. Das
    ergibt in Summe 12 Euro im Monat für einen Beschäftigten, der 2000,- Euro im
    Monat brutto verdient.

Experten raten allerdings davon ab, zu schnell an einen
Kassenwechsel zu denken, da das Preis-Leistungs-Verhältnis entscheidend für die
Wahl des passenden Versicherungsträgers ist
.

Informationen über Leistungsänderungen sind derzeit von den Krankenkassen noch nicht verfügbar, denn die neuen Satzungen treten erst mit 1. Januar in Kraft. Erst mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes werden sich auch die Leistungen der Kassen ändern. Möchten Sie Ihren Anbieter für Krankenversicherung wechseln, dann sollten Sie deshalb noch den Januar abwarten, um Preis und Leistung gleichermaßen in Ihre Überlegungen miteinbeziehen zu können.

Foto: © Coloures-pic - Fotolia.com

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Dies ist nicht die Webseite des Verband der Angestellten-Krankenkassen. Dieser wurde umbenannt in "Verband der Ersatzkassen" und ist unter vdek.com zu finden.