Lebensversicherung im Vergleich
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Kann man den Begünstigten einer Lebensversicherung ändern?

Der Begünstigte einer Lebensversicherung ist die Person, die nach dem Ableben des Versicherten die Versicherungssumme erhält. Dies können eine oder mehrere Personen sein. Im Regelfall ist mit der Lebensversicherung das widerrufliche Bezugsrecht vereinbart. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer jederzeit und ohne Zustimmung Dritter die oder den Begünstigten ändern kann. Einen Anspruch auf die Auszahlung haben Begünstigte erst nach dem Ableben des Versicherten.

Anders ist dies beim unwiderruflichen Bezugsrecht. Hierbei hat der Begünstigte ab seiner Benennung Anspruch auf die Versicherungssumme, der Todesfall des Versicherten ist nicht mehr Bedingung. Um eine Änderung des oder der Begünstigten herbeizuführen, bedarf es deren Zustimmung. Als Beispiel für den Sinn einer solchen Regelung wird die Verschuldung des Versicherten angeführt. Durch die Sonderregelung des umgehenden Anspruchs haben andere Gläubiger keinen Zugriff auf die Versicherungssumme.

Der Begünstigte verstirbt

Im Fall, dass der oder die Begünstigte einer Lebensversicherung vor dem Versicherten stirbt, hängt die Regelung wieder von den Vertragsmodalitäten ab. Handelt es sich um das widerrufliche Bezugsrecht, geht dieses an eine Ersatzperson oder an den Versicherungsnehmer, wenn keine weiteren Personen benannt sind. Wenn die Regelung unwiderruflich getroffen wurde, tritt das Erbrecht des verstorbenen Begünstigten ein.

 

Dies ist nicht die Webseite des Verband der Angestellten-Krankenkassen. Dieser wurde umbenannt in "Verband der Ersatzkassen" und ist unter vdek.com zu finden.