Rentenversicherung im Vergleich
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Was passiert mit der Altersvorsorge bei Arbeitslosigkeit?

Mit Beginn einer Arbeitslosigkeit versuchen viele Menschen, ihre Kosten möglichst weit zu reduzieren. Dafür werden oftmals als unwichtig erscheinende Versicherungen gekündigt sowie Lebens- und Rentenversicherungen aufgelöst.

Gerade bei der Altersvorsorge sollte gut überlegt werden, ob es sinnvoll ist, sie zu kündigen. Das vorzeitige Auflösen einer Police führt in den meisten Fällen zu durchaus vermeidbar hohen Verlusten. Die überwiegende Zahl der privaten Versicherer bietet ihren Kunden die Möglichkeit im Falle der Arbeitslosigkeit, bei Krankheit oder auch einem finanziellen Engpass, die Versicherung betragsfrei zu stellen. Das bedeutet, dass diese auf dem Stand der letzten Zahlung eingefroren wird. Gegen einen Mindestbeitrag besteht häufig zusätzlich die Möglichkeit, zumindest den aktuellen Versicherungsschutz beizubehalten.

Gesetzliche Altersvorsorge bei Arbeitslosigkeit

Mit der Meldung über den Verlust des Arbeitsplatzes und dem Beginn der Auszahlung von Arbeitslosengeld werden für diese Zeit die Kosten der Krankenkasse und Pflegeversicherung vom Staat übernommen und die Altersvorsorge ruht. Bei einer neuen Beschäftigung an einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz werden dann wieder Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung überwiesen. Die Zeit der Arbeitslosigkeit fehlt bei den Rentenbezügen, sodass eine bestehende private Altersvorsorge, wenn möglich nicht aufgelöst, sondern nur beitragsfrei gestellt werden sollte. Nur so besteht die Chance, längere Fehlzeiten bei der Rente auszugleichen.

Dies ist nicht die Webseite des Verband der Angestellten-Krankenkassen. Dieser wurde umbenannt in "Verband der Ersatzkassen" und ist unter vdek.com zu finden.