Der Vertrag zwischen der PKV und Apothekern zur Entlastung der Patienten

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Die Allianz Private Krankenversicherung (APKV) will durch einen kürzlich mit dem Deutschem Apothekerverband (DAV) geschlossenen Vertrag Versicherte entlasten, welche auf notwendige und teure Arzneimittel angewiesen sind. Durch die Einführung einer Direktabrechnung zwischen Apotheken und der Allianz wird die Bürokratie, die beim Bezahlen der Medikamente in der Apotheke entsteht, deutlich verringert. Nachdem ein Modellversuch mit etwa 300 Apotheken in Bayern sehr erfolgreich verlaufen ist, wird die Direktabrechnung nun entsprechend auch bundesweit eingeführt.

Entlastung der Patienten bei den Arzneimittelkosten

Wenn privat versicherte Patienten teure aber dringend notwendige Medikamente benötigen, so ist dies regelmäßig mit einem großen bürokratischen Aufwand verbunden. Die Abrechnungsverfahren der privaten Krankenkassen sind hier meist überaus kompliziert und umständlich. In der Regel muss der Patient in Vorleistung treten und kann die Rezepte anschließend bei seiner Krankenkasse wieder zur Erstattung einreichen. Dies führt jedoch insbesondere bei sehr teuren Medikamenten immer wieder zu großen Problemen. Zwar sind die meisten privaten Krankenversicherungen bemüht, die Erstattungen so schnell wie möglich durchzuführen, jedoch führt das Vorauslegen von mehreren Hundert Euro bei vielen Patienten zu finanziellen Engpässen. Dadurch werden besonders Patienten mit chronischen Erkrankungen und einem entsprechend hohen Bedarf an Arzneimitteln durch die aufwendigen Abrechnungsverfahren der PKV benachteiligt. Durch die neue Direktabrechnung der Allianz ist eine Vorkasse jetzt hingegen nicht mehr erforderlich, sodass die Patienten komplett entlastet werden. Gerade ältere Menschen mit einem eher geringen Einkommen entgehen somit der Gefahr, wichtige und lebensnotwenige Medikamente nicht zu erhalten, weil sie sich eine Vorauslegung nicht leisten können.

Verbesserter Service für schwerkranke Patienten

Damit die Direktabrechnung durchgeführt werden kann, ist eine einmalige Einverständniserklärung des Versicherten erforderlich. Aufgrund der vielen Vorteile, die sich dadurch ergeben, dürfte sich jedoch kaum jemand dagegen sträuben. Dadurch werden gerade schwerkranke Patienten, die ohnehin schon mit ihrer Krankheit zu kämpfen haben zumindest von der Belastung einer Vorauskasse entbunden. Der Vorsitzende der DAV Fritz Becker zeigt sich äußerst zufrieden mit der innovativen Kooperation, denn so erhalten Patienten gerade in sehr schwierigen Lebenssituationen die benötigte Unterstützung in den Apotheken. Situationen mit gesundheitlichen Krisen lassen sich entsprechend dadurch besser meistern. Nach dem Modellversuch in bayerischen Apotheken zeigten sich auch die meisten Apotheker von der Kooperation überzeugt. Mehr als 70 Prozent der Apotheken, die am Modellversuch teilgenommen hatten, waren bereit, den Vertrag auch in Zukunft fortzuführen und die Patienten dadurch zu entlasten. Insgesamt wurden während des Modellversuchs etwa 200 Abrechnungen direkt zwischen den Apotheken und der Allianz Private Krankenversicherung (APKV) durchgeführt. Der Vertrag sieht vor, dass mit Zustimmung des Patienten und der Krankenversicherung für Rezeptsummen ab einem Betrag von 750 Euro eine Direktabrechnung beantragt und durchgeführt werden kann. Der Deutschem Apothekerverband (DAV) ist derzeit bemüht weitere Kooperationen dieser Art einzurichten, damit künftig noch mehr Patienten in den Genuss einer Direktabrechnung kommen können. Hierzu laufen bereits Verhandlungen mit einer Reihe weiterer privater Krankenversicherungen.

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Dies ist nicht die Webseite des Verband der Angestellten-Krankenkassen. Dieser wurde umbenannt in "Verband der Ersatzkassen" und ist unter vdek.com zu finden.