Gleitzone

Der Gegriff Gleitzone bezeichnet ein bestimmtes Spektrum an Tätigkeiten in der Bundesrepublik, für welche spezielle Regelungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherungssysteme gelten. Nach aktueller, gesetzlicher Lage fallen unter den Begriff Gleitzone sämtliche Tätigkeiten, die für den Angestellten mit einem Lohn von mehr als 400 Euro monatlich, jedoch mit einem geringeren Monatslohn als 800 Euro verbunden sind. Für die entsprechenden Tätigkeitsverhältnisse hat sich auch der Begriff Midi-Jobs etabliert.

Besonderheiten bei der Sozialversicherung

Die Gleitzone stellt einen Übergangsbereich dar bezüglich des Verhältnisses, in welchem durch den Arbeitgeber und Arbeitnehmer Zahlungen in das gesetzliche Sozialversicherungssystem vorzunehmen sind. Bei Arbeitsstellen, die einen geringeren Lohn als 400 Euro pro Monat mit sich bringen (Mini-Jobs), ist der Arbeitnehmer von der Zahlungen der Sozialversicherungsbeiträge befreit, die somit komplett vom Arbeitgeber übernommen werden. Wird eine Tätigkeit mit einem monatlichen Entgelt von mehr als 800 Euro angenommen, teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Sozialversicherungskosten jeweils zur Hälfte. Im Bereich der Gleitzone findet ein schrittweiser Übergang von der einen zur anderen Regelung statt, so dass hier anteilig je nach Höhe des Einkommens auch durch den Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge zu leisten sind. Ein entsprechendes Beschäftigungsverhältnis, wie dies vor allem im Bereich Teilzeit zum Einsatz kommt, muss durch den Arbeitgeber als gesonderter Gleitzonenfall gemeldet werden.

Sinn der Gleitzone

Der Bereich der Gleitzone stellt einen Kompromiss für Arbeitgeber und Arbeitnehmer dar, eine Tätigkeit mit einem geringen Einkommen aufzunehmen bzw. anbieten, ohne dass hierfür gleich eine volle Versicherungspflicht vorliegt. Arbeitnehmern soll so vor allem ein Anreiz gegeben werden, Arbeiten im Teilzeitbereich aufzunehmen, ohne bei diesen direkt einen großen Teil ihres Einkommens zu verlieren. Für Arbeitgeber ist der Midi-Job-Bereich hingegen deshalb reizvoll, da hier bereits ein Teil der Sozialversicherungsbeiträge durch den Arbeitnehmer übernommen wird, was z.B. für Mini-Jobs nicht gilt.

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