Individuellen Gesundheitsleistungen - IGeL

Der Begriff der Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) bezeichnet sämtliche Maßnahmen eines Arztes, die dieser aufgrund seiner beruflichen Befähigung und auf Wunsch des Patienten durchführen kann, die jedoch nicht durch den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Die Individuellen Gesundheitsleistungen sind so in vollem Umfang durch den Patienten selbst zu bezahlen und gehen dabei über ein Maß hinaus, welches in den Augen des Gesetzgebers eine notwendigen, gesundheitlichen Versorgung entspricht. Durch Entfernung von Elementen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung werden die entsprechenden Behandlungen, Medikamente und Hilfsmittel automatisch zu Individuellen Gesundheitsleistungen.

Aufklärung von Kosten und Nutzen unerlässlich

Für gewöhnlich macht ein Arzt bei der Behandlung eines gesetzlich versicherten Patienten deutlich, welches Leistungsspektrum er im Rahmen dieser Behandlungsmaßnahme erbringen darf, um der behandelten Person eine volle Kostenübernahme durch die Krankenversicherung zuzusichern. Eigenständig oder auf Nachfrage des Patienten kann er anschließend auf weitere Leistungen hinweisen, die sich z.B. positiv auf den Heilungsverlauf auswirken können, jedoch aus medizinischer Sicht keine Notwendigkeit besitzen. Möchte sich ein Patient für derartige Zusatzbehandlungen entscheiden, erhält er durch den Arzt eine Kostenaufstellung und kann so einschätzen, wie viel Geld er aus dem eigenen Vermögen für diese Behandlung zahlen müssen. Eine Aufwägung von Kosten und Nutzen gegeneinander ist dabei stets zu empfehlen und kann auch unter der fachkundigen Hilfe des Arztes erfolgen.

Kritik an den Individuellen Gesundheitsleistungen

Neben einer Reihe von Behandlungsmaßnahmen, die über Jahre oder Jahrzehnte hinweg durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen wurden und mittlerweile zu den Individuellen Gesundheitsleistungen zählen, gehören auch viele, eher zweifelhafte Hilfsleistungen zu diesem Behandlungsspektrum. Eine klare, gesetzliche Abgrenzung, wann es sich um eine sinnvolle Maßnahme handelt oder wann eine medizinisch fragwürdige Behandlung zum Einsatz kommt, fehlt in Deutschland. In dieser Hinsicht ist es jedem Patienten anzuraten, die Inanspruchnahme zusätzlicher Leistungen genau zu überprüfen und sich über die Notwendigkeit und die verbesserten Heilungschancen durch die Maßnahme zu informieren.

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