Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich
  • Finanzielle Absicherung bei Berufsunfähigkeit
  • Sofortiger Versicherungschutz
  • Kostenloses und unverbindliches Angebot
zum Vergleich

Muss man die Berufsunfähigkeitsrente versteuern?

Generell unterliegt die Berufsunfähigkeitsrente der Steuer. Mit dem sogenannten Ertragsanteil wird sie in die Einkommenssteuer einbezogen. Der Ertragsanteil ist ein bestimmter Prozentsatz, der abhängig von der Laufzeit der Rente, der Art der Rente und dem Alter des Rentenbeziehers ermittelt wird. Man zählt die Berufsunfähigkeitsrente den Einkünften zu.

Je älter eine Person bei Eintritt in die Berufsunfähigkeit und dem Beginn der Zahlung einer Rente ist, desto niedriger ist der steuerpflichtige Teil. Die Besteuerung erfolgt auch dann in dieser Form, wenn ein Bezieher von Berufsunfähigkeitsrente nach einer gewissen Zeit wieder arbeiten könnte. Berechnet wird immer von der Gesamtlaufzeit des Rentenbezugs (Eintritt der Rentenzahlung bis zum 65. Lebensjahr).

Gibt es Ausnahmen bei der Besteuerung der Berufsunfähigkeitsrente?

Ausnahmen existieren praktisch keine. Es sein denn, man würde mit der Rente unterhalb der Freibetragsgrenze liegen. Manchmal kann das durch die Kombination der Berufsunfähigkeitsrente mit einer Basisrente, auch bekannt als Rürup-Rente, erreicht werden

Denn bei Erhalt der BU-Rente bilden die Beiträge zur Basisrente eine voll absetzbare Steuerkomponente. In der Einkommenssteuerdurchführungsverordnung (EStDV) ist im Paragraf 55 eine Tabelle aufgebaut, mit welcher die Ermittlung des Ertrags mit Hilfe der Ertragsanteil/Tabelle des Paragrafen 22 EStDV aufgeführt ist. Einige Seiten im Internet stellen diese Aufrechnung verständlich dar. Ein Blick darauf lohnt sich.

Dies ist nicht die Webseite des Verband der Angestellten-Krankenkassen. Dieser wurde umbenannt in "Verband der Ersatzkassen" und ist unter vdek.com zu finden.