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Kann man aus der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen werden?

Viele kennen das von den privaten Krankenversicherungen: Wer nicht genügend Geld hat, kann hier ebenso wenig Mitglied werden wie jemand, dessen Gesundheitszustand einfach nicht gut genug dafür ist. Schwere Krankheiten in der Familie oder ein gefährlicher Beruf sind der häufigste Grund, aus einer privaten Krankenversicherung ausgeschlossen zu werden. Allerdings hat in Deutschland jeder Mensch das Recht auf eine Krankenversicherung. Ein GKV-Ausschluss ist daher so gut wie unmöglich. Die gesetzlichen Krankenversicherungen sind dazu verpflichtet, jeden aufzunehmen. Wie gesund oder krank er ist und ob er viel oder wenig verdient, ist dabei vollkommen unwichtig.

Ein GKV-Ausschluss erfolgt nur in einzelnen Fällen

Theoretisch ist es also unmöglich, von einer gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen zu werden. Eine Ausnahme gibt es allerdings. Wer aufgrund seines Berufes oder seines Einkommens die Möglichkeit hatte, in die private Krankenversicherung zu gehen, der muss nach einem Wechsel auch dort bleiben. Man kann also nicht einfach in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren. Lediglich dann, wenn man wieder unter die Jahresentgeltgrenze sinkt, seine Selbstständigkeit aufgibt oder arbeitslos wird, dürfen die gesetzlichen Krankenkassen einen wieder als Mitglied aufnehmen. Das ist allerdings auch die einzige Einschränkung, die es bei der Aufnahme gibt.

Dies ist nicht die Webseite des Verband der Angestellten-Krankenkassen. Dieser wurde umbenannt in "Verband der Ersatzkassen" und ist unter vdek.com zu finden.