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Welche Leistungen deckt die GKV ab?

Die Leistungen, die man bei der gesetzlichen Krankenkasse in Anspruch nehmen kann, sind nicht so umfangreich wie bei den privaten Krankenversicherungen. Viele Krankenkassen haben einen genauen Katalog ihrer Leistungen - in der Regel gibt es dabei keine großen Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherungen. Wichtigstes Kriterium ist, dass die Leistung medizinisch notwendig ist. Schönheitsoperationen gehören also nicht zum Angebot der gesetzlichen Krankenkassen. Darüber hinaus müssen sie auch wirtschaftlich, das heißt günstig sein. Eine altbewährte, aber günstige Behandlung wird von den Krankenkassen deshalb eher übernommen als eine moderne, noch unerprobte und teure Behandlung.

Die Leistungen der GKV: Nur in bestimmten Bereichen ausreichend

Im Alltagsbereich sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen für die meisten Menschen ausreichend: Alles, was wirklich notwendig ist, wird auch übernommen. Eine Ausnahme besteht hier allerdings bei den Zähnen. Da die Behandlung sehr teuer ist, muss man einen eigenen Anteil für Zahnkronen und Füllungen bezahlen. In einem solchen Fall kann es sinnvoll sein, die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen durch eine private Zusatzversicherung zu ergänzen. In besonderen Fällen muss man durch Gutachten von Ärzten und Psychologen belegen, dass die Leistung auch wirklich medizinisch notwendig ist. Das trifft beispielsweise auf Zahnspangen und bestimmte Schönheitsoperationen zu.

Dies ist nicht die Webseite des Verband der Angestellten-Krankenkassen. Dieser wurde umbenannt in "Verband der Ersatzkassen" und ist unter vdek.com zu finden.