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Welche Zusatzbeiträge gibt es bei der GKV?

Die gesetzlichen Krankenkassen haben fast immer zu wenig Geld, um alle Leistungen zu finanzieren, auf welche die Mitglieder Anspruch haben. Seit den jüngsten Gesundheitsreformen haben die Krankenversicherungen deshalb das Recht, zusätzliche Beiträge zu erheben, die man als Patient bezahlen muss. Dazu gehört zum Beispiel die Praxisgebühr, die man einmal im Quartal an den Hausarzt und im Falle einer Zahnbehandlung auch noch an den Zahnarzt zu zahlen hat. Ob man krank ist oder nur zur Vorsorge geht, ist bei diesen Zuzahlungen in der Regel eher unerheblich. Seit der Gesundheitsreform 2010 haben Krankenkassen außerdem noch das Recht, eine Kopfpauschale auf ihre Beiträge zu erheben.

Individuelle Zuzahlungen zur Behandlung

Weitere Zuzahlungen werden in fast jedem Bereich der Medizin fällig. So muss man beispielsweise seine Medikamente zu einem Teil selbst bezahlen. Und vor allem der Besuch beim Zahnarzt endet meistens damit, dass einem einige Leistungen in Rechnung gestellt werden, weil die Krankenkasse die Zahnbehandlung nur zu 80 oder 90 Prozent übernommen hat. Weitere Zuzahlungen werden fällig, wenn man Behandlungen in Anspruch nimmt, die vom Arzt dringend empfohlen, von der Krankenkasse aber nicht übernommen werden. Dazu gehören zum Beispiel hochwertige Zahnfüllungen, aber auch spezielle Untersuchungsmethoden mit Ultraschall oder Lichtmikroskopen.

Dies ist nicht die Webseite des Verband der Angestellten-Krankenkassen. Dieser wurde umbenannt in "Verband der Ersatzkassen" und ist unter vdek.com zu finden.