Wer zahlt wie viel für die Pflegeversicherung?

Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden, wie auch die anderen Abgaben für Sozialversicherungen, automatisch vom Lohn oder Gehalt abgezogen. Für 2011 beträgt der Beitrag 1,95%, wobei Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich die Kosten teilen und somit jeweils 0,975% tragen. Mitversicherte Familienangehörige müssen keine eigenen Beiträge leisten. Wer keine Kinder hat, mindestens 23 Jahre alt ist und nach dem 31.12.1939 geboren ist, zahlt einen Zuschlag von 0,25 %. Diesen Beitragszuschlag haben Kinderlose alleine zu tragen.

Für die Pflegeversicherung und die Krankenversicherung gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze, die für das Jahr 2010 bei einem Jahreseinkommen von € 45.000,00 lag. Wer mehr verdient und sich privat krankenversichert, muss auch eine private Pflegeversicherung abschließen. Studenten leisten mit € 9,98 pro Monat ihren Beitrag zur Finanzierung der Pflegeversicherung. Bei Rentnern werden die Beiträge anhand der gesetzlichen Rente sowie anderer Einkünfte bis hin zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet.

Die Finanzierung der Pflegeversicherung von staatlicher Seite

Zur Finanzierung der Pflegeversicherung wurde in den allermeisten Bundesländern der „Buß- und Bettag“ abgeschafft. Allein Sachsen hat sich von dieser Regelung ausgeschlossen, sodass dort die Arbeitnehmer einen höheren Anteil übernehmen müssen. 1,475 % des Einkommens werden hier fällig, während der Arbeitgeber lediglich 0,475 % übernimmt. Für Arbeitslose, die als arbeitsuchend gemeldet sind, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Beiträge.

Dies ist nicht die Webseite des Verband der Angestellten-Krankenkassen. Dieser wurde umbenannt in "Verband der Ersatzkassen" und ist unter vdek.com zu finden.