Welche Leistungen erhält man bei häuslicher Pflege?

Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, wurden im Jahr 2007 etwa 2/3 der pflegebedürftigen Personen zu Hause versorgt. Die häusliche Pflege hat – falls medizinisch sinnvoll und möglich – erhebliche Vorteile für den Pflegebedürftigen. So kann er in seiner gewohnten Umgebung oder im Kreis der Familie bleiben und ist geringeren psychischen Belastungen ausgesetzt.

Verschiedene Möglichkeiten können genutzt werden, um die Versorgung einer pflegebedürftigen Person zu Hause sicherzustellen. Ganz gleich, ob Familienangehörige oder fremde Pflegepersonen die häusliche Pflege übernehmen, stehen dem Pflegebedürftigen Leistungen aus der Pflegeversicherung zu. Je nach Pflegestufe sind das 225 bis 685 € pro Monat (Stand 2010). Der Pflegebedürftige kann das Pflegegeld auch auf mehrere Personen aufteilen, wobei er über die Verwendung im Einzelnen keine Rechenschaft ablegen muss.

Weitere Hilfe bei häuslicher Pflege

Zusätzlich zu dem Pflegegeld können weitere Leistungen beantragt werden. Ist beispielsweise der behindertengerechte Umbau der Wohneinheit erforderlich oder werden ein Treppen- oder Badewannenlift oder sonstige Pflegehilfsmittel benötigt, kann ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Ist die Pflegeperson krank, im Urlaub oder anderweitig verhindert, kann die Pflegekasse die Kosten für eine sogenannte Kurzzeit- oder Verhinderungspflege übernehmen. Das ist für maximal vier Wochen im Jahr möglich. Während dieser Zeit besteht kein Anspruch auf Pflegegeld.

Dies ist nicht die Webseite des Verband der Angestellten-Krankenkassen. Dieser wurde umbenannt in "Verband der Ersatzkassen" und ist unter vdek.com zu finden.