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Was ist die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze?

Viele Menschen würden gerne in die private Krankenversicherung wechseln, wenn sie das denn auch tun könnten. Der Gesetzgeber sieht allerdings vor, dass dies nur auf einen bestimmten Personenkreis zutrifft, darunter unter anderem Beamte, Freiberufler und Selbstständige. Gerade bei Angestellten definiert sich dieser Personenkreis ausschließlich durch das Einkommen. Wer sich privat versichern möchte, der muss die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten. Dabei handelt es sich um das gesamte Einkommen, das man innerhalb eines Jahres erwirtschaftet hat. Nach der Gesundheitsreform von 2010 ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 49.950 Euro auf 49.500 Euro gesunken (Stand: Januar 2011). Es ist jetzt also mehr Personen möglich, in die private Krankenversicherung zu wechseln.

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So ermittelt man die Jahresarbeitsentgeltgrenze

Um zu ermitteln, ob man die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten hat, muss man seine Einkommen des letzten Jahres addieren. Da die Beiträge für die Krankenversicherung prinzipiell vom Bruttoeinkommen abgezogen werden, muss man keine Steuern vom Einkommen abziehen, um die Grenze zu errechnen. Bis zur Gesundheitsreform war es allerdings notwendig, dass man mindestens drei Jahre lang die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten hatte, ehe man in die private Krankenversicherung wechseln durfte. Seit dem 01.01.2011 reicht es aus, die Grenze einmalig zu überschreiten. Es ist also einfacher für Angestellte geworden, die Krankenversicherung zu wechseln.

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Dies ist nicht die Webseite des Verband der Angestellten-Krankenkassen. Dieser wurde umbenannt in "Verband der Ersatzkassen" und ist unter vdek.com zu finden.