Pflegeversicherung - Ratgeber und Vergleich

Die durchschnittliche Lebenserwartung steigt, die Zahl der älteren Mitbürger in Deutschland nimmt zu. Diese „Gesellschaft des langen Lebens“ bringt große Herausforderungen mit sich. Während der Anteil der älteren Bevölkerung wächst, gibt es immer weniger junge Menschen. Daher besteht eine der großen Herausforderungen darin, die steigende Zahl der Pflegebedürftigen menschlich und medizinisch angemessen zu versorgen. Nach einer Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2010 gab es im Jahr 2007 2,25 Millionen Pflegebedürftige und es wird mit einem Anstieg auf etwa 3,4 Millionen bis zum Jahr 2030 gerechnet.

Aufgrund der sich verändernden Gesellschaftsstrukturen können viele Familien die Pflege bedürftiger Angehöriger nicht alleine bewältigen – weder zeitlich noch finanziell. Die Pflegeversicherung, die zum 1. Januar 1995 als Pflichtversicherung eingeführt wurde, soll dazu beitragen, Pflegebedürftigen die nötige Hilfe zukommen zu lassen und sie zu unterstützen. Die Pflegeversicherung ist, wie die gesetzliche Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung, eine Säule des Sozialversicherungssystems. Aufgabe ist es, die Risiken der Pflegebedürftigkeit abzusichern. Pflegekassen, die den gesetzlichen Krankenkassen angeschlossen sind, sind die Träger der Pflegeversicherung; dabei können sie jedoch selbstständig entscheiden und handeln. Wer privat krankenversichert ist, ist gemäß § 23 SGB XI ebenfalls verpflichtet, eine private Pflegeversicherung abzuschließen.

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Wie funktioniert die Pflegeversicherung?

Um Leistungen von der Pflegeversicherung zu erhalten, muss ein Antrag durch den Pflegebedürftigen, einen Bevollmächtigten oder einen Betreuer gestellt werden. Daraufhin wird zunächst der Grad der Pflegebedürftigkeit ermittelt und danach werden die Zuwendungen bewilligt. Die Pflegekasse entscheidet im Einzelnen, ob Geld- oder Sachleistungen oder beide erbracht werden. Grundsätzlich geht es darum, die Grundpflege wie Mobilität, Körperpflege und Ernährung des Pflegebedürftigen zu gewährleisten. Hilfe im Haushalt, technische Hilfsmittel, Pflegehilfsmittel und medizinische Versorgung gehören ebenfalls zum Leistungskatalog. Im Jahr 2007 wurden etwa zwei Drittel aller Pflegebedürftigen entweder durch die Angehörigen oder durch einen ambulanten Pflegedienst zu Hause versorgt. Auch eine Kombination beider Maßnahmen ist möglich.

Bei häuslicher Pflege wird ein Pflegegeld gezahlt, es können Sachleistungen erbracht oder Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds bewilligt werden. Wird ein ambulanter Pflegedienst hinzugezogen, trägt die Pflegeversicherung auch diese Kosten. Sollte es erforderlich sein, den Pflegebedürftigen teilstationär versorgen zu lassen, weil zum Beispiel die Angehörigen berufstätig sind, kann die Pflegeversicherung die Kosten für eine Tagespflegeeinrichtung übernehmen. Und natürlich ist die Pflegekasse der Ansprechpartner, wenn eine vollstationäre Unterbringung in einem Pflegeheim nötig ist. Werden Leistungen nur befristet gewährt, hat die Pflegekasse den Antragsteller darauf hinzuweisen, rechtzeitig einen Folgeantrag zu stellen. Leistungen werden in der Regel nicht rückwirkend erbracht.

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Dies ist nicht die Webseite des Verband der Angestellten-Krankenkassen. Dieser wurde umbenannt in "Verband der Ersatzkassen" und ist unter vdek.com zu finden.