Zahlt die Privathaftpflichtversicherung auch im Ausland?

Ist eine private Haftpflichtversicherung einmal abgeschlossen, reguliert sie auch Schäden, die im Ausland verursacht werden. So sind durch die Haftpflichtversicherung auch Schäden abgesichert, die beispielsweise während eines Urlaubs oder bei einem Auslandsaufenthalt aus geschäftlichen Gründen entstehen. Wenn die Kinder durch die Haftpflichtversicherung mit abgesichert sind, kommt die Haftpflichtversicherung auch während eines Schüleraustausches oder Auslandssemesters für entstandene Schäden auf.

Dabei darf der Auslandsaufenthalt eine Dauer von 12 Monaten in der Regel nicht überschreiten. Für einen längeren Aufenthalt im Ausland gibt es spezielle Auslandshaftpflichtversicherungen, die dann wie gewohnt die Schäden regulieren.

Passive Funktion der Haftpflichtversicherung bei einem Auslandsaufenthalt

Bei einem Auslandsaufenthalt erfüllt die Haftpflichtversicherung auch noch eine andere wichtige Funktion. Oft gibt es zwischen dem Verursacher und dem Geschädigten sprachliche Barrieren, durch die Missverständnisse zustande kommen. Die private Haftpflichtversicherung prüft daher jeden Schaden, der während eines Auslandsaufenthalts entsteht, sehr genau.

Unberechtigte Forderungen werden so von der Versicherung einfach abgewiesen, ohne dass dem Versicherten dadurch Kosten entstehen. Der vermeintlich Geschädigte muss dann selbst für seinen Schaden aufkommen und man selbst kann nicht belangt werden. So fungiert die Haftpflichtversicherung auch als Sprachrohr zwischen Verursacher und Geschädigtem und schützt vor unberechtigten Forderungen, die bei einem Auslandsaufenthalt schnell aufgrund sprachlicher Probleme entstehen können.

Dies ist nicht die Webseite des Verband der Angestellten-Krankenkassen. Dieser wurde umbenannt in "Verband der Ersatzkassen" und ist unter vdek.com zu finden.