Besser versichert dank Zusatzversicherungen

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Die gesetzliche Krankenversicherung bietet jedem Versicherten eine solide Krankenversicherung. Allerdings sind Leistungen in einigen Bereichen des Versicherungsspektrums mit Mehrkosten verbunden. Das betrifft vor allem den Zahnersatz oder die Leistungen im Krankenhaus. Doch Zusatzversicherungen liefern eine gute Alternative und ermöglichen es gesetzlich Versicherten, von Premium-Leistungen zu profitieren.

Zusatzversicherungen als Baustein zur GKV

Krankenzusatzversicherungen liefern dem Versicherungsnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung die Vorteile der Leistungen der privaten Krankenversicherung. Denn wer GKV-versichert ist, muss entweder die Mehrkosten einer verbesserten Behandlung beim Arzt selbst tragen oder schlicht auf diese verzichten. Insbesondere beim Zahnersatz als auch im Krankenhaus zeigen sich hier mitunter deutliche Unterschiede. Denn privat Versicherte oder Personen mit einer privaten Krankenzusatzversicherung können auf eine Kostenerstattung setzen, die ihnen als regulär gesetzlich Versicherter verwehrt geblieben wäre.

Wichtig ist, dass der Abschluss einer solchen Zusatzversicherung stets freiwillig erfolgt. Zwar gehen heute verschiedene GKVs Kooperationen mit privaten Versicherungsträgern ein, um ihren Versicherten die Vorteile der Krankenzusatzversicherung nahtlos bieten zu können, eine Verpflichtung, diese vom entsprechenden Anbieter auch annehmen zu müssen, besteht allerdings nicht.

Interessieren Sie sich etwas für die Krankenhauszusatzversicherung, die eine Behandlung durch den Chefarzt sowie die Unterbringung mit Einzelzimmerbelegung ermöglicht? Dann ist es hilfreich, ein mögliches Angebot durch den gesetzlichen Versicherungsträger zu prüfen, gleichzeitig jedoch ebenso einen Krankenhauszusatzversicherungen Test zu nutzen. Bei Letzterem finden sich Testsieger Tarife im großen Anbietervergleich, um sämtliche Optionen im Blick zu haben. Denn die verschiedenen Versicherungsträger für die Krankenzusatzversicherung unterscheiden sich doch sehr stark in Leistung und für diese geforderte Prämie.

Wichtig zu wissen:

Wer sich für eine private Krankenzusatzversicherung entscheidet, der muss mit einer Gesundheitsprüfung rechnen. Im Regelfall entfällt diese einzig bei der Auslandsreisekrankenversicherung. Ansonsten werden Fragen zum aktuellen Gesundheitszustand abgefragt. Die Konkretheit der Fragen richtet sich dabei auch nach der Art der privaten Zusatzversicherung. Soll etwa eine Krankenzusatzversicherung für den Zahnersatz abgeschlossen werden, sind die Fragen andere als bei der Krankenhauszusatzversicherung. Gleiches gilt im Übrigen für die Krankentagegeldversicherung.

Beachtenswerte Punkte

Ebenfalls ein nicht zu vernachlässigender Punkt ist die Wartezeit. Wer eine Krankenzusatzversicherung bei einem privaten Versicherungsträger abschließt, der muss im Regelfall einige Zeit warten, bis er Leistungen in Anspruch nehmen kann. Üblicherweise sind das drei Monate. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen, wie etwa beim Zahnersatz oder im Krankenhaus. Hier sind acht Monate üblich, wobei sich die Wartezeit bei der Krankenhauszusatzversicherung auf Entbindungen bezieht. Hier macht dann doch ein Unterschied, ob die Versicherung auf Eigeninitiative oder über den Träger der GKV abgeschlossen wird. Denn häufig verzichten Privatversicherer hier auf diese Zeit.

Alle Angaben zur Gesundheit müssen selbstverständlich nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen werden. Zudem ist auf die Vollständigkeit der Daten zu achten. Denn der private Versicherer überprüft diese beim Abschluss der Versicherung nicht zwingend. Erst im Versicherungsfall erfolgt eine Begutachtung. Gleiches gilt für die Gesundheitsprüfung. Kommt es zu einer Leistungspflicht der privaten Krankenzusatzversicherung, erfolgt für gewöhnlich eine besonders intensive Kontrolle der Angaben. Werden infolgedessen Lücken nachgewiesen oder gar ein Verschweigen von Vorerkrankungen, kann der Versicherer die Erstattung von Kosten verweigern.

Des Weiteren muss die private Krankenversicherung den Versicherungsnehmer im Rahmen einer Zusatzversicherung nicht als Versicherten aufnehmen. Aus triftigem Grund kann er den Versicherungsantrag ablehnen. Ein gutes Beispiel hierfür sind Vorerkrankungen, wobei hier häufig Risikozuschläge vereinbart werden. Ebenso gibt es eine Altersgrenze von 65 Jahren.

Beitragsbild: © pasiphae –123RF

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