Die Unfallversicherung als Erweiterung des Krankenversicherungsschutzes

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Unfälle können im Leben immer passieren. Sowohl im Berufsleben als auch im privaten Bereich ist niemand davor gefeit. Doch was passiert, wenn ein Unfall eine Behandlung erfordert? Wer trägt die Kosten dafür? Reicht es in einer derartigen Situation, ausschließlich gesetzlich krankenversichert zu sein? Pauschal lassen sich diese Fragen nicht beantworten. Ob die gesetzliche Krankenkasse bei einem Unfall die Kosten übernimmt, hängt in der Regel nämlich gleich von mehreren Faktoren ab. Zum einen muss der Versicherte sich informieren, ob solche Leistungen zum Spektrum der einen Krankenkasse gehören. Darüber hinaus spielt es eine Rolle, an welchem Ort der Unfall passiert ist.

Die gesetzliche Unfallversicherung

Personen, die gesetzlich unfallversichert sind, unterliegen im Ernstfall klaren gesetzlichen Grenzen. So werden die Leistungen von der Versicherungsgesellschaft nur übernommen, wenn die durch den Unfall erlittenen Schäden mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängen. Dadurch wird deutlich, dass die Leistungsübernahme der gesetzlichen Unfallversicherung von ihrem Geltungsbereich abhängig ist. Ereignet sich der Unfall im Ausland, so tritt die gesetzliche Unfallversicherung in der Regel nicht finanziell ein. Es gibt nur einen Fall, bei welchen Unfallkosten doch von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen werden. Entsendet der Arbeitgeber, welcher seinen Sitz in Deutschland hat, Mitarbeiter zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit ins Ausland, dann besteht ein Versicherungsschutz für den Arbeitnehmer. Der Sozialversicherungsschutz, in welchen auch der Unfallversicherungsschutz integriert ist, würde dann greifen, wenn ein deutscher Bürger von einem ausländischen Unternehmen beschäftigt wird. Ereignet sich der Unfall im Ausland in der Freizeit, dann greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht und der Leistungsanspruch verfällt.

Die private Unfallversicherung als Zusatzleistung

Um jedoch auch in ihrer Freizeit abgesichert zu sein, schließen viele Menschen eine private Unfallversicherung, zusätzlich zur gesetzlichen Versicherung, ab.

Ein Unfall wird sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung klar definiert. Während die gesetzlichen Versicherer jedoch einen festen Geltungsbereich geschaffen haben und das Unfallereignis sachlich abgrenzen, gehen die privaten Versicherer mit dem Geltungsbereich großzügiger um. Der Unfallschutz der privaten Unfallversicherung gilt sachlich und räumlich unbeschränkt, zumindest wenn der Unfall in Deutschland passiert. Lediglich zeitlich schränkt die private Unfallversicherung den Versicherungsschutz ein. Nur solange der Versicherungsvertrag als wirksam gilt, können Leistungen der privaten Unfallversicherung in Anspruch genommen werden.

Wie wird der Unfall definiert?

Um herauszufinden, ob überhaupt eine Unfallversicherung im Notfall die Kosten übernimmt, muss herausgefunden werden, ob die Definition des Unfalls, welche in Regelungen und Richtlinien festgehalten ist, erfüllt werden. Demnach muss ein Unfall ein Ereignis darstellen, welches von außen kommt und unfreiwillig auf den Verunfallten einwirkt, um die Kosten von der zusätzlichen privaten Unfallversicherung übernommen zu bekommen. Auch wenn es zunächst seltsam klingt: Nur wenn dieses unfreiwillige äußere Ereignis mit gesundheitlichen Schäden für den Betroffenen verbunden ist, sieht die private Unfallversicherung den Leistungsanspruch als gültig an. Die private Krankenkasse geht in ihrer Unfall-Definition davon aus, dass es zum Unfall kommt, weil sich der Betroffene körperlich anstrengt. Aus dieser Anstrengung ergeben sich dann Zerrungen oder Muskelverletzungen. Diese sieht die private Unfallversicherung als Schäden an, die das Unfallopfer sowohl in seinem beruflichen Alltag als auch in seinem Privatleben stark einschränken.

Den Versicherungsvertrag genau prüfen

Die private Unfallversicherung stellt auf jeden Fall eine sinnvolle Ergänzung zur Krankenversicherung dar. Dem Versicherten steht ein höheres Leistungsspektrum zur Verfügung, da die private Unfallversicherung ihren Geltungsbereich nicht so stark begrenzt, wie die gesetzliche Unfallversicherung. Dennoch gilt, dass der Versicherungsvertrag genau zu prüfen ist, bevor er mit einer verbindlichen Unterschrift gültig und rechtskräftig wird. Im Versicherungsvertrag wird genau definiert, wie sich der Unfall ereignen muss, damit er von der Versicherungsgesellschaft auch als Versicherungsfall anerkannt wird. Diese Klauseln sind nicht immer für den Laien zu durchschauen. Daher empfiehlt es sich, Kontakt zu einem unabhängigen Versicherungsfachmann aufzunehmen. Dieser kann mit den verschiedenen, manchmal auch etwas schwammigen, Formulierungen der Versicherungsgesellschaften umgehen und berät individuell und kompetent.

Bei einem guten Versicherungsvertrag kommt es nicht unbedingt darauf an, dass das Leistungsspektrum groß ist. Vielmehr sollte der Versicherungsnehmer prüfen, ob die bewilligten Leistungen individuell von zentraler Bedeutung sein können. Dies ist auch wichtig, um für einen guten Unfallschutz nicht zu viel bezahlen zu müssen. Der Versicherungsschutz in einer Unfallsituation sollte zwar optimal sein, das eigene zur Verfügung stehende finanzielle Budget muss er deshalb jedoch noch lange nicht übersteigen. Wer gut gegen Unfälle und die zu erwartenden Kosten gerüstet sein möchte, sollte, bevor er sich für einen Versicherer entscheidet, im Internet einen Vergleich durchführen. In diesem kann ermittelt werden, welche Leistungen zu welchen Preisen von welchen Versicherungsgesellschaften angeboten werden.

Unfälle am Arbeitsplatz

Aufgrund der verschiedenen Unfall-Definitionen und der differenzierten Einordnung des Geltungsbereichs, kann der Versicherte bei einem Unfall, der zu gesundheitlichen Schäden führt und am Arbeitsplatz geschieht, doppelt profitieren. Bei diesem Szenario besteht der Leistungsanspruch sowohl gegenüber dem gesetzlichen Träger als auch gegenüber der privaten Unfallversicherung. Für den Versicherungsnehmer stellt diese Tatsache auf jeden Fall eine finanzielle Erleichterung dar. Auch erhält er ein Gefühl von Sicherheit, weil er weiß, dass er im Schadensfall wirklich rundum abgesichert ist.

Wer durch einen beruflichen Unfall eingeschränkt und nicht mehr arbeitsfähig ist, der kann die Leistungen der gesetzlichen und privaten Unfallversicherungen geschickt miteinander kombinieren. Wichtig ist jedoch, was im Versicherungsvertrag dazu steht. Pauschal kann diese Regelung nicht auf jede Art von Unfall angewendet werden.


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