Ratgeber: Optimaler Krankenversicherungsschutz für ausländische Studenten

optimaler-krankenversicherungsschutz-fuer-auslaendische-studenten

In einem Hochschulstudium lernt der Student in der Regel nicht nur nützliches für sein Fachgebiet. Neben der beruflichen Bildung gilt es auch, Eindrücke in anderen Ländern zu gewinnen. Viele Studierende entscheiden sich daher, eines oder mehrere Semester im Ausland zu absolvieren. Doch wie sieht es eigentlich mit dem Versicherungsschutz aus, wenn sich ein ausländischer Student dazu entschließt, ein Semester in Deutschland zu absolvieren?

In jedem Land herrschen diesbezüglich andere Regelungen. Dennoch ist es wichtig, auch bei einem Auslandssemester auf eine Krankenversicherung nicht zu verzichten. Vor eine Erkrankung oder einem Unfall ist schließlich niemand gefeit, ganz gleich, an welchem Ort der Welt er sich gerade aufhält.

Werden ausländische Krankenkassen in Deutschland anerkannt?

Die meisten Studenten haben in ihrem eigenen Land eine Krankenversicherung abgeschlossen. Dennoch muss geklärt werden, ob diese auch für die Kosten für eine Behandlung oder einen Krankenhausaufenthalt eintritt, wenn diese Leistungen im Ausland benötigt werden. Eine zentrale Rolle spielt das Land, aus welchem der Studierende stammt. Deutschland unterhält mit den Ländern der Europäischen Union und mit einigen Ländern, die dem europäischen Wirtschaftsraum angehören, ein Abkommen. Studierende, die aus diesen Ländern kommen, haben die Möglichkeit, sich ihre ausländische Krankenkasse in Deutschland anerkennen zu lassen. Dank dieses Abkommens stehen die Chancen für eine Anerkennung gut, sodass Behandlungskosten hier in der Regel problemlos übernommen werden.

Was es mit der europäischen Krankenversicherungskarte auf sich hat

krankenversicherungAlle Studenten, die sich ihre ausländische Krankenkasse haben anerkennen lassen, bekommen eine sogenannte europäische Krankenkarte ausgehändigt. Diese dient sozusagen als Nachweis und wird mit den Buchstaben EHIC abgekürzt. Wer also eine europäische Krankenkarte besitzt, der kann sich auch in Deutschland behandeln lassen und bekommt die Kosten in jedem Fall übernommen. In diesem Zusammenhang ist jedoch zu beachten, dass es große Unterschiede bei den Leistungen gibt. Mag eine Leistung in Deutschland ohne Probleme von der Krankenversicherung übernommen werden, so muss dies nicht für den ausländischen Studenten, sprich die ausländische Krankenkasse, gelten. Dahinter steckt jedoch keine böse Absicht. Auch deutsche Studierende, die ein Semester im Ausland absolvieren, können von diesem Umstand betroffen sein. Eie pauschale Aussage darüber, welche Leistungen im Ausland von welcher Krankenkasse übernommen werden, lässt sich aufgrund der unterschiedlichen Regelungen in den jeweiligen Ländern leider nicht treffen.

Was der Studierende für einen optimalen Krankenversicherungsschutz tun kann?

Zwar kann der ausländische Student keinen Einfluss darauf nehmen, bei welchen Leistungen er die Unterstützung der Krankenkasse in Anspruch nehmen kann, er kann jedoch vorab den Antrag prüfen. Um die europäische Krankenkarte ausgehändigt zu bekommen, muss der ausländische Studierende einen Antrag ausfüllen. Bevor der Studierende aus dem Ausland seinen Antrag auf die EHIC abschickt, sollte er jedoch stets nachfragen, welche Leistungen in Deutschland für ihn übernommen werden. Auch sollte er sich erkundigen, wie es sich mit Leistungen verhält, die in seinem Heimatland auf jeden Fall übernommen werden würden. Dies muss nicht für den Versicherungsfall in Deutschland gelten.

Was passiert, wenn der Studierende privat krankenversichert ist?

Nicht in allen Ländern ist eine gesetzliche Versicherungspflicht für die Krankenversicherung vorgeschrieben. Genauso wie in Deutschland, können auch Studenten aus dem Ausland privat krankenversichert sein. Zu Recht fragen sich ausländische Studierende nun, ob auch eine private Krankenversicherung in Deutschland während des Auslandsaufenthalts anerkannt werden kann. Die Antwort lautet ja, allerdings unter Berücksichtigung der eigenen Krankenkasse. Es gibt keine pauschale Regelung dafür, deshalb sollte sich der Studierende an seine Krankenkasse im Heimatland wenden. Sollte die private Krankenkasse aus dem Heimatland ihr Okay geben und bestätigen, dass verschiedene Leistungen übernommen werden, kann auch die private Krankenversicherung aus dem Ausland in Deutschland anerkannt werden. Der Student ist dann lediglich dazu verpflichtet, sich von seiner Krankenkasse schriftlich bestätigen zu lassen, dass er von der gesetzlichen Versicherungspflicht in Deutschland befreit ist. Diese Bestätigung der privaten Krankenversicherung gilt für den gesamten Zeitraum, in dem das Studium in Deutschland absolviert wird. Jedoch kann sich der Student dann während seines Studiums nicht mehr umentscheiden und in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.

Welche Fragen gilt es vorab zu beantworten?

Damit beim Studium im Ausland wirklich ein optimaler Krankenversicherungsschutz besteht, sollte der ausländische Student vorab wichtige Fragen klären. Zunächst muss die Frage beantwortet werden, ob der Versicherungsschutz im eigenen Land in der gesetzlichen Krankenkasse oder bei einer privaten Versicherungsgesellschaft besteht. Anschließend muss sich der Studierende erkundigen, ob zwischen seinem Heimatland und dem Gastland Deutschland ein Abkommen über die Anerkennung ausländischer Krankenversicherungen besteht. Sofern dies der Fall ist, kann die europäische Krankenversicherungskarte EHIC beantragt werden. Dabei gilt es die gewährten Leistungen zu prüfen.

Studierende, die nicht unter das Abkommen fallen

In Deutschland gibt es mittlerweile jedoch viele Studenten, die nicht aus einem Land der Europäischen Union kommen, respektive des europäischen Wirtschaftsraumes angehören. Aber auch diese benötigen für den Notfall in Deutschland einen optimalen Versicherungsschutz. Mit einigen Ländern, die nicht zur EU oder zur EWG gehören, unterhält Deutschland ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen. Dieses ermöglicht dem ausländischen Studierenden, sich in Deutschland zu versichern. Die Krankenkasse im eigenen Land agiert dann im Hintergrund.

Abschließend bleibt zu sagen, dass sich der Studierende schon weit vor seinem Auslandaufenthalt um das Thema Krankenversicherung kümmern muss. Geht es dann nämlich um die Immatrikulation an der Hochschule, muss zunächst ein Nachweis darüber erbracht werden, dass im Heimatland ein Krankenversicherungsschutz besteht.



Das könnte Sie auch interessieren:

Dies ist nicht die Webseite des Verband der Angestellten-Krankenkassen. Dieser wurde umbenannt in "Verband der Ersatzkassen" und ist unter vdek.com zu finden.