Pflege-Ausbildung der Krankenhäuser

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In der Pflege gibt es mehrere Ausbildungsberufe. Abgesehen vom Altenpfleger kann man sich auch zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder zum Gesundheits- und Krankenpfleger ausbilden lassen. Diese Ausbildungen finden im dualen System statt. Das bedeutet, dass in der Regel zwei Tage in der Woche der Auszubildende die Berufsschule besucht und die anderen drei Tage der Woche in der praktischen Arbeit im Krankenhaus oder im Heim ausgebildet wird. Genauer erklärt werden Ausbildungen im Zusammenhang mit Pflege auf Erbrecht-heute.de. Krankenhäuser sind dafür zuständig, dem Auszubildenden die nötigen praktischen Erfahrungen zu vermitteln, die dieser später für den Beruf benötigt. Manchmal stehen die Krankenhäuser aber im Konflikt ob sie an erster Stelle Arbeitgeber oder Ausbilder sind.

Auch einfache Tätigkeiten wie putzen oder aufräumen müssen von der Auszubildenden übernommen werden, da diese auch teilweise im Beruf ausgeübt werden. Es können dem Auszubildenden nicht nur unbekannte Tätigkeiten beigebracht werden, sondern dieser muss auch einen Einblick in den Alltag als Pfleger erhalten, der eben manchmal eintönig ist und in den meisten Fällen müssen bekannte und schon oft geübte Tätigkeiten durchgeführt werden. Natürlich sind die Krankenhäuser auch steigendem Druck ausgesetzt. Sie müssen nicht nur eine steigende Zahl an Pflegebedürftigen aufnehmen, sondern auch für mehr Auszubildende sorgen und dieser gestiegenen Menge eine gute Ausbildung bieten. Aufgrund des demographischen Wandels und der steigenden Nachfrage nach Betreuung und Pflege kommt es teilweise auch zu einer Überforderung der Krankenhäuser. Dies resultiert in gestiegenen Ansprüchen an die Auszubildenden. Zudem gab es im Jahr 2004 eine Änderung des Krankenpflegegesetzes, was eine Neuregelung der Pflege-Ausbildung mit sich zieht. Angepasst an die neuen Anforderungen an die Pfleger, umfasst die Ausbildung jetzt auch rehabilitative, palliative und präventive Maßnahmen. Dadurch wird der Anspruch an die Ausbildung erhöht, aber die Pflege auch umfassender. Zudem wurden die Krankenhäuser entlastet, indem seit dem Gesetz die Möglichkeit besteht, außer in einem Krankenhaus den praktischen Teil der Ausbildung auch in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen zu absolvieren.

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Dies ist nicht die Webseite des Verband der Angestellten-Krankenkassen. Dieser wurde umbenannt in "Verband der Ersatzkassen" und ist unter vdek.com zu finden.