Privathaftpflichtversicherung: Was ist eine Forderungsausfalldeckung?

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Die Privathaftpflichtversicherung gehört im Prinzip in jedem Haushalt abgeschlossen. Wie schnell ist ein Schaden passiert und man wird für einen Schaden haftbar gemacht. Allerdings sollte man sich genau mit den Bedingungen auseinander setzen, denn viele Haftungsgründe werden auch ausgeschlossen und das sollte ja nach Möglichkeit nicht passieren. Viele Internetforen bieten mehr oder minder unabhängige Vergleiche an oder man erkundigt sich gleich bei den einzelnen Versicherern.

Wozu eine Forderungsausfalldeckung?

Was passiert, falls eine Person Ihnen einen Schaden zufügt, die keine solche Versicherung hat oder diese vielleicht nicht ordnungsgemäß bezahlt hat? Wenn dieser Fall eintritt, kann man sich über eine Forderungsausfalldeckung glücklich schätzen. Die Versicherung tritt nämlich für den Schaden ein. Hierbei kommt es allerdings darauf an, den richtigen Zusatzvertrag zu schließen, damit auch die Mehrzahl der Versicherungsschäden abgedeckt ist.

Wann springt die Versicherung ein?

Die Haftpflicht-Versicherung ist grundsätzlich zuständig, falls man einer anderen Person einen Schaden zufügt und dieser Schadensfall in die Zuständigkeit der Haftpflichtfall fällt. Man sollte allerdings auch darauf achten, dass man die Prämien pünktlich bezahlt, denn sonst verweigert die Versicherung zu Recht die Schadensregulierung. Genau für solche Fälle lohnt es sich dann eine Forderungsausfalldeckung zusätzlich abzuschließen, denn dann bleibt man nicht alleine auf dem Schaden sitzen.

Die Forderungsausfalldeckung bezahlt dann, wenn Ihnen selbst ein Schaden zugefügt wurde durch Dritte und diese den Schadenersatz nicht leisten kann. In diesem Fall muss allerdings in aller Regel ein rechtskräftiges Urteil vorliegen. Zudem muss man wissen, dass die Versicherungen erst ab einer bestimmten Schadenshöhe, welche zwischen 1.000 und 5.000 € liegen kann Leistungen erbringt. Hier empfiehlt sich ein Blick in das Kleingedruckte des Vertrages, denn bei einer Leistungserbringung ab 5.000 € werden die meisten Schadensfälle nicht abgedeckt sein. Eine solche Zusatzversicherung ist nicht sehr sinnvoll aus diesem Grund. Diese Absicherung ist jedoch auch nur geringfügig teurer, weshalb es sich bei einer vernünftig ausgestalteten Ausfalldeckung schon empfiehlt, diesen Passus mit in den Versicherungsvertrag aufzunehmen. Jedoch sollte man die Eigenbeteiligung so gering wie möglich halten, damit man auch Nutzen daraus ziehen kann.

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