Studenten-Rabatte bei der Krankenversicherung

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Studenten stehen zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung, beim Abschluss der Krankenversicherung Geld zu sparen. Sowohl für gesetzliche als auch für private Krankenversicherungen kann ein Preisvergleich im Internet durchgeführt werden. Hierfür ist die Angabe der Adresse erforderlich. Ein Preisvergleich ermöglicht es Studenten, das passende Versicherungsmodell zu den günstigsten Konditionen zu wählen.

Bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres haben sie die Möglichkeit, im Rahmen der Familienversicherung bei einem Familienmitglied mitversichert zu sein. Dies gilt jedoch nur, wenn keinerlei Nebeneinkünfte erzielt werden, deren Betrag die Grenze von 400 € überschreiten. Ist dies der Fall, muss eine "Freiwillige Krankenversicherung" abgeschlossen werden. Hierfür stellen alle Krankenkassen Studententarife zur Verfügung. Nach Vollendung des 25. Lebensjahres muss der Student sich eigenständig versichern. Die Leistungen der privaten Krankenversicherungen sind denen der gesetzlichen Krankenkassen gleichgestellt, da diese im Sozialgesetzbuch verankert sind. Die individuelle Tarifwahl ist jedoch bei den privaten Krankenversicherungen weitaus vielfältiger. Zudem haben Studenten hier die Möglichkeit, auf ein größeres Spektrum an Rabatten zurückzugreifen.

Die gesetzlichen Krankenkassen bieten Studenten einen Tarif mit einem Monatsbeitrag von 58,49 € an. Der studentische Pauschalbetrag ist jedoch bis zum Beginn des 30. Lebensjahres oder bis zum Beginn des 15. Semesters befristet. Im Anschluss daran sind die Beiträge vom Einkommen abhängig. Studenten, welche älter als 30 Jahre sind oder das 15. Fachsemester beginnen, gelten automatisch als freiwillig versichert. Hier liegt der Monatsbeitrag zwischen 120 und 150 €. Daher wird in diesem Falle zu einem Wechsel in die private Krankenversicherung geraten. Hier liegt der Monatsbeitrag nur bei ca. 65 €.

Die Beitragshöhe bei der privaten Krankenversicherung richtet sich nach Geschlecht, Alter und dem Zustand der Gesundheit. Zudem trägt die Wahl des Tarifes zur Höhe des Monatsbeitrages bei. Die Studententarife sind bis zum 35. Lebensjahr gültig. Die Anzahl der Semester spielt keine Rolle. Fallen keine ärztlichen Kosten an, besteht die Möglichkeit einer Beitragserstattung bis zu 6 Monaten. Entscheiden sich Studenten für den Hausarzttarif, entfällt die Entrichtung der Praxisgebühr. Auch für Medikamente erfolgt keine Zuzahlung. Dies gilt ebenso für den Aufenthalt im Krankenhaus. Für Sehhilfen wird ein Maximalbetrag von 600 € erstattet. Auch die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Zahnbehandlungen in der Regel in vollem Umfang. Der Eigenanteil eines Krankenhausaufenthaltes beschränkt sich auf 28 Tage im Jahr.

In den meisten Fällen zahlt sich die private Krankenversicherung für einen Studenten aus. Hier stehen diesem zahlreiche Tarif- und Rabattmöglichkeiten zur Verfügung. Wer eine BAföG-Unterstützung erhält, wird mit 55 € monatlich für die Krankenkasse bezuschusst. Studierende erhalten bei Krankenkassen zwar in der Regel keinen Preisnachlass in Form von Gutscheinen - wie teilweise bei Unternehmen, die Studentenrabatte anbieten. Dafür haben sie die Möglichkeit, ihre Tarife individuell zusammenzustellen und somit viel Geld zu sparen. Es ist also sinnvoll, einen Preisvergleich durchzuführen und den Tarif auf die Gesundheit anzupassen. Fällt die Wahl auf eine private Krankenversicherung, ist zu beachten, dass Frauen einen höheren Beitrag zahlen müssen als Männer.




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Dies ist nicht die Webseite des Verband der Angestellten-Krankenkassen. Dieser wurde umbenannt in "Verband der Ersatzkassen" und ist unter vdek.com zu finden.