Wofür bekommen Versicherte bei Krankenkassen Zuschüsse?

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Die Zahl der Krankenkassen ist in Deutschland extrem hoch und alle Kassen werben ihrerseits natürlich mit erstklassigen Leistungen und Konditionen. So werden mitunter auch Zuschüsse angeboten, welche für den einen oder anderen Versicherungsnehmer recht nützlich sein können, da nicht immer für besonders kranke oder mittellose Menschen die Möglichkeit besteht, den gesamten Beitrag für Leistungen im Krankheitsfall allein zu kompensieren.

Zuschüsse mit und ohne Eigenanteil

Im Laufe eines Jahres muss in der Regel mal mehr, mal weniger häufig ein Arzt aufgesucht werden. Hierbei ist jedoch nicht nur der Gang zum Hausarzt, sondern auch der Gang zum Zahnarzt, zum Gynäkologen, zum Neurologen, zum Urologen etc. gemeint. In einigen Fällen sind allerdings auch Vorsorgungen von Nöten, die aus kostentechnischer Sicht nicht immer gänzlich von den Krankenkassen abgedeckt werden. Hier werden eher Zuschüsse bewilligt.

Doch ob Zahnersatz, therapeutische Leistungen, Kuraufenthalte oder Pflegehilfsmittel – mit einem Zuschuss können die meisten Versicherten in der Regel rechnen. Wer zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen spezielle Gesundheitsstühle benötigt, wird sicher auch die Kosten für derartige Möbel kennen. 

Der Vorteil: Diese ergonomisch gestalteten Sitzgelegenheiten sollen Schmerzen lindern und Arbeitsausfälle reduzieren. Da der Rückenschmerz in heutiger Zeit nahezu als Volkskrankheit gilt, ist die Nachfrage an solchen Sitzeinheiten natürlich groß. Leider kann sich nicht jede Person mit Rückenleiden einen solchen Spezial-Stuhl leisten, sodass Zuschüsse bei der Krankenkasse erfragt werden.

Eigeninitiative ist für den Zuschuss ist unerlässlich

Wichtig bei der Kostenübernahme ist natürlich die Notwendigkeit, die von einem Arzt mit einer ausführlichen Begründung dargelegt werden muss. Ein Attest über die spezielle Nutzung eines orthopädischen Bürostuhles beispielsweise oder eines Sitz-Steh-Tisches ist also erforderlich und zeigt der Krankenkasse die Erfordernis auf. Je nach Tendenz kann nun eine Teil- oder Vollbezuschussung erfolgen. Wie genau allerdings die Entscheidung ausfällt, ist von der jeweiligen Krankenkasse abhängig.

Wichtig für den Antrag ist neben dem Attest auch das Angebot für den orthopädischen Bürostuhl. Hier eine ordentlichen und gute Beratung sowie Angebotserstellung vom Fachhändler unerlässlich. Bei weiteren Fragen und Beweisführungen sollte der Patient mit der Krankenkasse zusammenarbeiten, um hierdurch gute Chancen für eine Kostenübernahme zu erhalten.

Wofür Versicherte letztendlich jedoch Zuschüsse bekommen können, hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab. Private Kassen übernehmen in der Regel deutlich mehr Leistungen, als es den gesetzlichen Krankenkassen möglich ist. Im Zweifel gibt ein Anruf beim zuständigen Sachbearbeiter jedoch meist sehr schnell Auskunft darüber, ob ein Zuschuss gewährt oder abgelehnt wird.

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Dies ist nicht die Webseite des Verband der Angestellten-Krankenkassen. Dieser wurde umbenannt in "Verband der Ersatzkassen" und ist unter vdek.com zu finden.