Riester Rente im Vergleich
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Wer hat Anspruch auf Riester-Rente?

Wer für seine Rentenzeit vorsorgen und die Riesterförderung in Anspruch nehmen möchte, der muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Grundsätzlich muss man zum sogenannten "zulagenberechtigten Personenkreis" gehören, damit man für seine Altersvorsorge eine staatliche Förderung in Anspruch nehmen kann. Dazu gehören unter anderem alle Arbeitnehmer und Selbstständigen, die rentenversicherungspflichtig sind, sich also nicht freiwillig versichern können.

Auch, wer Arbeitslosengeld I oder II, Wehrsold, ein Gehalt aus dem Zivildienst bezieht oder verbeamtet ist, kann die Riesterförderung in Anspruch nehmen. Darüber hinaus können all diejenigen einen Zuschuss vom Staat bekommen, die einen sogenannten Minijob haben, erwerbsunfähig sind oder Kinder erziehen.

Auch über den Ehepartner kann man die Riesterförderung nutzen

Der Kreis der zulagenberechtigten Personen, die eine Riesterförderung in Anspruch nehmen können, ist recht groß und trifft auf die meisten Bürger zu. Dennoch gibt es Gruppen, die aufgrund ihres Arbeitsstatus theoretisch auf eine Riesterförderung verzichten müssten. Doch auch hier gibt es Möglichkeiten: Gehört der Ehepartner beispielsweise zum förderberechtigten Kreis, weil er Angestellter ist, so kann man durch ihn eine Riesterförderung in Anspruch nehmen, wenn ein entsprechender Rentenvertrag vorliegt. Allerdings haben die Ansprüche des unmittelbar Berechtigten Vorrang vor denen des Ehepartners.

Dies ist nicht die Webseite des Verband der Angestellten-Krankenkassen. Dieser wurde umbenannt in "Verband der Ersatzkassen" und ist unter vdek.com zu finden.