Das Krankenversicherungssystem in der Schweiz

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Die Schweiz hat ein sehr soziales System, denn jeder Bürger kann frei wählen, welche Krankenversicherung er abschließen möchte, allerdings ist die Krankenversicherung obligatorisch. Sie muss innerhalb des ersten Vierteljahres abgeschlossen sein, wenn man sich in der Schweiz aufhalten möchte. Jeder Schweizer Bürger hat demnach die Sicherheit, im Krankheitsfall mit allen grundlegenden Maßnahmen versorgt zu sein.

In Deutschland stellt sich das anders dar, denn jeder Bürger unter einer gesetzlich festgelegten Summe muss sich in der gesetzlichen Krankenkasse versichern, einer großen Bevölkerungsgruppe ist es hingegen freigestellt, ob sie sich ordentlich versichern oder nicht. Dies birgt natürlich für nicht versicherte Personen auch ein großes Risiko, falls sie in die Armutsfalle geraten sind sie auf Almosen angewiesen, auch in Bezug auf die gesundheitliche Versorung.

Grundsicherung der Schweizer Bürger

Im Falle einer Krankheit und bei Unfällen oder während Mutter- und Schwangerschaft ist die Grundversorgung gesichert. Dies ist allerdings durch die Grundsicherung nur dann gewährleistet, wenn der Leistungsempfänger nicht anderweitig zusatzversichert ist. Das Krankenversicherungsgesetz gewährleistet also die medizinische Grundversorgung. Die Prämien sind allerdings im Gegensatz zur deutschen Versicherung nicht einheitlich geregelt sondern können höchst unterschiedlich sein. Aus diesem Grund lohnt es sich in der Schweiz ganz besonders auf die Tarifunterschiede zu achten. Vergleichsportale wie z.B. krankenkasse.ch können hier gute Dienste leisten, um eine gute und günstige Variante zu finden.

In der Schweiz gibt es zudem eine Beteiligung an den Behandlungskosten. Derzeit ist ein Eigenanteil von 10 % üblich. Zudem bezahlen die Versicherungsnehmer auch einen fest bezifferten Betrag vor der erhaltenen Leistung.

Zahnärztliche Leistungen hingegen werden vom grundsichernden Krankenversicherungssystem nicht übernommen es sei denn sie werden im Wohnbereich des Versicherungsnehmers geleistet. Nur in absoluten Notfällen werden die Grundleistungen erbracht.

Die Höhe der Versicherungsprämien ist auch vom Alter des Versicherten abhängig. Dies gibt es in Deutschland auch, allerdings nur in der privaten Krankenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung hierzulande basiert auf dem Solidarsystem und ändert sich weder in der Prämie, noch in den Leistungen.

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Dies ist nicht die Webseite des Verband der Angestellten-Krankenkassen. Dieser wurde umbenannt in "Verband der Ersatzkassen" und ist unter vdek.com zu finden.