Gebäudeneubauversicherung

gebaeudeneubauversicherung

Mit einer Gebäudeneubauversicherung schützt sich ein Bauherr gegen Schäden an Gebäuden, die sich noch im Bau befinden. Da jeder Bauherr für alle Tätigkeiten und Ereignisse auf seiner Baustelle selbst verantwortlich ist, kann die Gebäudeneubauversicherung in vielen Fällen hilfreich sein.

Gegen Unfälle, Brand und Vandalismus gut versichert

Mit einer umfassenden Gebäudeneubauversicherung ist der Bauherr nicht nur gegen Unfälle auf seiner Baustelle versichert. Auch Bandschäden können von der Versicherung übernommen werden und Schäden, die durch Unwetter entstanden sind, müssen ebenfalls nicht vom Bauherrn selbst bezahlt werden. In der Regel besteht eine solche Versicherung aber aus verschiedenen Bausteinen und als Versicherungsnehmer sollte man sich genau informieren, denn vor allem beim Preis-/Leistungsverhältnis unterscheiden sich die Angebote sehr und dank Bausteinmethode können möglichst viele Schäden zu optimalen Konditionen versichert werden.

Bauherrenhaftpflicht und Bauleistungsversicherung inklusive?

In der Gebäudeneubauversicherung können verschiedene Teilversicherungen enthalten sein. Sie bestimmen den Umfang der Versicherung entscheiden mit. Durch die Bauherrenhaftpflichtversicherung kann sich ein Bauherr beispielsweise auch gegen Schäden versichern, die durch eine Verletzung der Verkehrssicherungspflichten entstehen. Unfälle, die aufgrund schlechter Beleuchtung oder schlechter Beschilderung entstanden sind, werden so durch die Versicherung abgedeckt. Mit der Bauleistungsversicherung hingegen kann sich ein Bauherr gegen Schäden versichern, die durch unbekannte Eigenschaften des Baugrunds entstehen oder durch Materialfehler oder Fahrlässigkeit verursacht werden. Im Rahmen einer Gebäudeneuversicherung sollten diese beiden Bausteine enthalten sein, denn so wird ein möglichst umfassender Schutz gewährt. Gegen Feuer lässt sich der Rohbau ebenfalls gesondert versichern, wenn keine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden soll, die auch ein Jahr nach der Fertigstellung des Gebäudes noch gültig ist.


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