Gilt die Hausratversicherung ausschließlich in der Wohnung?

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Die Hausratversicherung zählt zu den sogenannten Sachversicherungen, d. h., dass mit ihr Schäden am Inventar und Haurat abgedeckt werden können. Zum Inventar zählen beispielsweise Möbel, Haushaltsgeräte und Haushaltsgegenstände, Kleidungsstücke, Schmuck und auch Lebensmittel, wie Wein, sprich, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände. Darüber hinaus tritt die Hausratversicherung immer dann ein, wenn Elementarschäden zu verzeichnen sind. Hierzu zählen Feuer-, Sturm-, Leitungswasser- und Hagelschäden. Des Weiteren ersetzt eine gute Hausratversicherung auch die Kosten, die beispielsweise für Aufräumarbeiten und Hotelunterbringung entstanden sind.

Neben diesen wichtigen Versicherungsbereichen bieten viele Gesellschaften ihren Kunden jedoch auch noch zusätzlich Leistungen für die Hausratversicherung an. Hierzu zählen vor allem die Absicherung gegen Fahrraddiebstahl und auch die Abdeckung von Überspannungsschäden.

Ist der Schadensfall eingetreten, so ersetzt der Versicherer den Haurat zum Wiederbeschaffungswert.

Wann zahlt die Hausratversicherung nicht mehr?

Die Hausratversicherung deckt die Schäden in den eigenen Räumlichkeiten ab, und das sogar dann, wenn der Versicherungsnehmer seine Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände in der Ferienwohnung hat. Doch was passiert, wenn der Versicherungsnehmer beispielsweise sein Notebook im Betrieb vergisst und dieses dann gestohlen wird? In diesem Fall ist nicht mehr die Hausratversicherung zuständig, sondern die Haftpflichtversicherung. Und zwar die des Unternehmens. Die Hausratversicherung kommt hier nicht zum Tragen, denn hier ist der Schaden aushäusig entstanden.

Ähnlich verhält es sich, wenn das Notebook aus dem eigenen Auto gestohlen wird. Auch hier wird der Schaden von den meisten Versicherungsgesellschaften nicht übernommen, denn im Auto vergessene Computer, Kameras oder Mobiltelefone werden versicherungstechnisch genauso behandelt, wie die mobilen Navigationsgeräte – diese sind in keinem Versicherungspaket enthalten. Wer sich jedoch nicht sicher ist, der sollte frühzeitig die eigene Versicherungsgesellschaft kontaktieren. Ist der Schaden erst eingetreten, so lässt sich meist nichts mehr nachverhandeln. Ein sogenannter Sondereinschluss für etwaige Fälle muss zuvor vertraglich vereinbart sein, kostet jedoch auch zusätzliche Beiträge. Hier gilt es daher abzuwägen, ob ein Sondereinschluss überhaupt lohnt oder ob diese Investition unnötig ist. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage Ihrer Versicherungsgesellschaft.

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