Haftungsausschlüsse von Umzugsunternehmen- Brauche ich eine Versicherung?

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Wer ein Umzugsunternehmen mit der Verbringung seiner Kartons und Möbel beauftragt, der möchte nicht nur von günstigen Angeboten profitieren, sondern seine Güter auch unbeschädigt im neuen Zuhause wissen. Umzugsunternehmen haften jedoch prinzipiell nicht für alle Schäden, die während eines Umzugs auftreten können, sie sind aber gesetzlich zu einer gewissen Grundhaftung verpflichtet.

Der Umzugsunternehmer haftet mit bis zu maximal 620,00 Euro pro Kubikmeter Umzugsgut, so sagt es der Paragraf 451E des Handelsgesetzbuches. Weiß der Verbraucher, dass sein Umzugsgut diesen Wert überschreiten wird, so ist es ratsam, eine zusätzliche Transportversicherung abzuschließen. Weiterhin ist es wichtig zu wissen, dass ein Umzugsunternehmen nur für die Schäden haften wird, die von ihm selbst verursacht wurden. Hilft beispielsweise auch der Kunde beim Umzug mit und beeinflusst einen Schaden maßgeblich, dann können keine Haftungsansprüche gegenüber dem Umzugsunternehmen geltend gemacht werden. Ein klassisches Beispiel für eine derartige Situation ist der selbst gepackte Umzugskarton. Kommt dessen Inhalt während des Transports zu Schaden, dann übernimmt die Umzugsfirma die Kosten hierfür nicht, da diese nicht für die Verpackung der Gegenstände verantwortlich war. Wurde die Umzugskiste hingegen vom Umzugsunternehmen selbst gepackt und es entsteht ein Transportschaden, so bestehen allerdings durchaus auch Haftungsansprüche.

Bei Komfortumzügen besteht ein höherer Haftungsanspruch

Internationale Umzüge von Schliefke DMS organisiert können in jedem Fall auch Komfortumzüge für den Kunden werden. Bei dieser Form des Umzugs ist die Spedition nämlich für weitaus mehr, als nur für den Transport des Umzugsguts verantwortlich. Die Mitarbeiter packen die Kartons selbst ein und bauen auch die Möbel eigenständig ab und am neuen Ort wieder auf. Dadurch entstehen natürlich auch deutlich größere Haftungsansprüche für den Kunden. Dieser darf das Umzugsunternehmen nämlich nicht nur für Schäden an Möbeln oder den Gegenständen aus den Kartons haftbar machen. Auch wenn durch den Umzug Schäden im Treppenhaus entstehen sollten, kann das Umzugsunternehmen bei einem Komfortumzug dafür zur Verantwortung gezogen werden.

Es gibt allerdings auch Schäden, die unabwendbar sind und für welche die Umzugsfirma nicht haftet. Diese Haftungsausschlüsse sind oftmals individuell und stets in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des beauftragten Umzugsunternehmens festgelegt. Es handelt sich dabei beispielsweise um Schäden, die durch Naturgewalten, wie Sturm, Überschwemmungen oder Erdbeben, entstehen können. Doch auch Schäden, die durch Dritte verursacht werden können, etwa bei einem Verkehrsunfall und bei einer anschließenden Fahrerflucht sind meistens von der Haftung ausgeschlossen.

Wer wertvolle Dinge, wie besondere Erbstücke, Pflanzen oder Tiere transportieren lassen möchte, der sollte zudem mit dem Umzugsunternehmen klären, ob es diesbezüglich bestimmte Haftungsausschlüsse gibt. Bei teuren Erbstücken beispielsweise hält der Versicherungsmarkt stets diverse Policen bereit, die das Wertgut zusätzlich absichern können. Ob eine Versicherung abgeschlossen werden muss, bedarf jedoch immer einer individuellen Klärung.

Bildquelle: pixabay.com; Public Domain CC0

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