Hausratversicherungen: was tun im Schadensfall?

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Eine Hausratversicherung gehört zu den Versicherungen, deren Abschluss zwar nicht Pflicht ist, die jedoch schon so manch einen vor dem finanziellen Ruin bewahrt hat.

Eine gute Hausratversicherung bietet stets umfangreichen Schutz gegen die Gefahren Feuer, Sturm, Leitungswasser, Hagel, Einbruch und Diebstahl, Raub sowie Vandalismus. Es versteht sich von selbst, dass, wenn beispielsweise der Blitz in ein Haus einschlägt und dieses dann Feuer fängt, die Schäden häufig in die Hunderttausende gehen. Auch kann ein Rohrbruch dafür sorgen, dass die Eigentumswohnung oder das Eigenheim komplett saniert werden muss. Wer hier nicht abgesichert ist, der steht fast immer vor einem großen Problem.

Doch was muss man im Schadensfall eigentlich tun, damit die Versicherungsgesellschaft den Schaden finanziell ausgleicht?

Die Hausratversicherung und die Pflichten des Versicherungsnehmers

Ist ein Schaden eingetreten, so muss dieser Schaden unverzüglich bei der Versicherungsgesellschaft angezeigt werden. In der Regel geben die Versicherer eine Frist vor, die sich in den meisten Fällen auf eine Woche beläuft. Während dieser Zeit muss der Versicherungsnehmer sich unbedingt melden und die Versicherung über den Schaden informieren.

Hat der Schaden ein extrem hohes Ausmaß angenommen, beispielsweise durch eine Explosion eines Gaskessels, so muss auch die örtliche Polizeibehörde informiert werden, sofern sie nicht ohnehin schon vor Ort war. Gleiches gilt natürlich auch für Raub, Diebstahl und Einbruch. Hier muss den Polizeibeamten eine genaue Liste über die gestohlenen bzw. über die zerstörten Sachen übergeben werden, denn die hier entstandenen Schäden sind gleichzeitig auch Kriminaldelikte, die aufgeklärt werden müssen.

Für sperrfähige Sparbücher oder Wertpapiere muss ein sogenanntes Aufgebotsverfahren eingeleitet werden, d. h., der Versicherungsnehmer muss dafür sorgen, dass noch größerer Schaden abgewendet werden kann.

Ist der Schaden dann gemeldet, so können bis zur Auszahlung der Schadenssumme durchaus noch mehrere Wochen vergehen. In dieser Zeit muss der Versicherungsnehmer stets Auskunft erteilen, Kaufbelege beibringen und die Schadensuntersuchung insgesamt aktiv unterstützen.

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