Pflege-Bahr - Ratgeber zur geförderten Pflegeversicherung

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Der Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr konnte nach langen Debatten die staatlich geförderte private Pflegezusatzversicherung durchsetzen. Der sogenannte Pflege-Bahr soll als neue Vorsorgeart zukünftig für eine bessere Absicherung im Pflegefall sorgen. Schließlich können nur die Wenigsten die enormen Kosten für Sachleistungen für ambulante oder stationäre Pflege vollständig aus eigener Tasche finanzieren. Seit dem 1. Januar 2013 wird daher das Abschließen einer Pflegetagegeld-Versicherung staatlich bezuschusst. Die jährliche Zulage beträgt 60 Euro. Wer diese Vorsorgeart in Betracht zieht, sollte jedoch über die Einzelheiten Bescheid wissen und sich der Vor- und Nachteile bewusst sein.

Vorteile Pflege-Bahr

Der offensichtliche Vorteil des Pflege-Bahr liegt in der staatlichen Förderung. Sollte beim Abschluss einer privaten Pflegeversicherung klar sein, dass ein Pflege-Bahr-Modell den individuellen Vorstellungen zu den Leistungen entspricht, sind die 60 Euro im Jahr sicherlich positiv. Zudem dürfen die Versicherungs-Gesellschaften Antragsteller nicht aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund des Alters ablehnen, was einen weiteren Vorteil darstellt. Besonders gesundheitlich schwache und ältere Menschen profitieren davon. Schließlich können sie eine Gesundheitsprüfung bei herkömmlichen Tarifen aufgrund ihres Gesundheitszustandes oder Alters kaum positiv gestalten. Einzige Ausnahme: Sollte ein Antragsteller bereits pflegebedürftig sein, kann er auch beim Pflege-Bahr nicht mehr versichert werden. Des Weiteren wirken sich die relativ flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich Kosten und Leistungen positiv aus. So können Versorgungslücken gezielt geschlossen werden.

Nachteile Pflege-Bahr

Ein Nachteil beim Pflege-Bahr ist, dass Tarife mit lediglich zehn Euro dotiert werden müssen, um eine Erstattung von fünf Euro monatlich vom Staat zu erhalten. Zwar übernimmt der Staat hierbei 50 Prozent der Beiträge, aber die Leistungen, die hierfür geboten werden, sind zur Schließung von Leistungslücken meistens nicht ausreichend. Wer Versorgungslücken tatsächlich schließen möchte, muss in der Regel deutlich höhere Beiträge einplanen. Steigt der Beitrag sinkt der Wert dieser staatlichen Förderung relativ. Im Vergleich zu gewöhnlichen Pflegeversicherungen sind Pflege-Bahr Tarife oft etwas teurer. Grund für die höheren Preise ist das potenziell höhere Risiko, dass die Versicherungsgesellschaften in Kauf nehmen müssen, weil sie keinen Kunden ablehnen dürfen. Dieses Risiko wird in die Beiträge direkt eingerechnet.

Voraussetzungen für einen Vertragsabschluss

Jeder Pflege Bahr Vertrag muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit im Anschluss an den Abschluss eine Förderung beantragt werden kann. Zum einen darf keine Gesundheitsprüfung erfolgen und es dürfen auch keine Leistungsausschlüsse vereinbart sein. Zum anderen muss das Monatspflegegeld in Pflegestufe III mindestens 600 Euro betragen, die Leistungen müssen auch für Pflegestufe 0 gelten und ein Pflegegeld für alle Pflegestufen Bestandteil sein.

Um die Förderung zu erhalten, müssen ebenfalls gewisse Voraussetzungen gegeben sein. Der Versicherungsnehmer muss in der sozialen oder privaten Pflegeversicherung versichert sein. Aus der gesetzlichen Pflegeversicherung dürfen in der Vergangenheit oder zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keine Leistungen aufgrund von Pflegebedürftigkeit bezogen worden sein. Zudem müssen Antragsteller bei Vertragsabschluss 18 Jahre alt sein und der monatliche Eigenanteil muss monatlich nach Abzug der staatlichen Förderung mindestens zehn Euro betragen. Der Zuschuss wird nur für einen Pflege-Bahr Vertrag gewährt.

Für welchen Personenkreis ist ein Abschluss interessant?

Besonders interessant ist der Pflege-Bahr für jüngere Menschen mit schweren Erkrankungen oder ältere Menschen, die aufgrund von Krankheiten nicht mehr in andere Tarife kommen.

Pflege-Bahr lediglich ergänzende Pflegeversicherung

Dass bei der gesetzlichen Pflegeversicherung eine Versorgungslücke vorliegt, dürfte mittlerweile den Meisten klar sein. Der Abschluss des staatlich geförderten Pflege-Bahr schließt diese Lücke jedoch nicht vollständig. Der Pflege-Bahr ist lediglich als ergänzende Pflegeversicherung anzusehen und keinesfalls als komplette Absicherung. Auch nach dem Abschließen besteht Handlungsbedarf, um die Versorgung im Ernstfall lückenlos sicherzustellen. Eine zusätzliche Pflegezusatzversicherung ist in vielen Fällen unverzichtbar. Weitere Informationen zum Pflege Bahr und zu privaten Pflegezusatzversicherungen stehen auf dem Informationsportal unter pflegeversicherung-infoportal.de zur Verfügung.

Bildquelle: Uta Herbert / pixelio.de

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