Selbstständige versichern ihre Berufsunfähigkeit

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Im Gegensatz zu Arbeitnehmern sind freiberuflich Tätige und Selbstständige nicht pflichtversichert, sondern müssen sich selbst um ihre Absicherung im Krankheitsfalle bzw. für die Altersvorsorge absichern. Das gilt natürlich auch für den Fall der Berufsunfähigkeit. Diese Gefahr haben nur wenige der Selbstständigen abgesichert.

Berufsunfähigkeit für Selbstständige sollte abgesichert sein

Zahlen Selbstständige nicht freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung ein, dann haben sie auch keinen Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente bzw. Erwerbsminderungsrente. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung füllt diese Lücke aus, indem sie gemäß den vertraglich vereinbarten Leistungen, eine Rente auszahlt. Außerdem sind auch die Renten bei Erwerbsunfähigkeit und Erwerbsminderung, welche die staatliche Rentenversicherung auszahlt, nur auf niedrigstem Niveau und reichen in der Regel nicht aus, um den erworbenen Standard zu erhalten.

Eine Absicherung vor der Berufsunfähigkeit abschließen

Jemand, der sich in die Selbstständigkeit begibt, sollte zeitnah zum Start eine Versicherung abschließen, die ihn für den Fall der Berufsunfähigkeit absichert. Unter anderem sind Angebote und Anträge über diese Versicherungen bei der Sparkasse erhältlich; sie können telefonisch angefordert oder im Internet eingesehen werden. Eine frühe Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit ist sehr wichtig, denn je jünger der Versicherte ist, desto günstiger liegen die Beiträge. Die Beitragsfindung bei der BU ist abhängig vom Alter, von der Laufzeit, aber auch von der aktuell ausgeübten Tätigkeit, die nicht unbedingt der erlernte Beruf sein muss. Hier wird Wert auf Aktualität gelegt.

Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten

Die Gesundheitsfragen sollten vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Dazu gehören auch die Vorerkrankungen. Die Versicherungen können Zahlungen verweigern, wenn die Gesundheitsfragen nicht wahrheitsgemäß bzw. vollständig beantwortet wurden und die Ursache für die Berufsunfähigkeit bei einer Krankheit zu suchen ist, die nicht angegeben wurde. Wird die BU über einen Außendienstmitarbeiter einer Versicherungsgesellschaft oder eines Maklers abgeschlossen, so wird oft gesagt, dass die Versicherung in die ärztlichen Unterlagen Einblick nimmt. Das ist jedoch in der Regel nicht bei allen Versicherungsverträgen der Fall – meist werden nur Stichproben gemacht. Erst wenn der Versicherungsfall eintritt, nimmt die Versicherungsgesellschaft Einblick in die ärztlichen Unterlagen.

Bildquelle: www.photocase.de - nicolasberlin

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