Was muss alles beim Verkauf der Lebensversicherung beachtet werden?

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Menschen, die in eine finanzielle Notlage geraten, aber keinen Kredit aufnehmen wollen, um ihre Schulden zu begleichen, sehen oftmals in der Kündigung ihrer Lebensversicherung den letzten Ausweg. Anstatt über eine Kündigung der Police sollte jedoch über einen Verkauf nachgedacht werden. Dies liegt daran, dass der Versicherte häufig mehr Geld bei einem Verkauf, als bei einer Kündigung erhält. Natürlich bedarf dies immer einer individuellen Prüfung. Verträge, die weiterverkauft werden, werden auf dem Zweitmarkt Lebensversicherungen gehandelt. Auf dem Zweitmarkt gibt es Anbieter, die dem Versicherungsnehmer offerieren, die Police zu verkaufen. Durch einen Verkauf können verschiedene Vorteile entstehen. Zum einen entfällt die Stornogebühr, die bei einer Kündigung, also einer vorzeitigen Auflösung des Vertragsverhältnisses, anfallen würden. Wie hoch der Gewinn beim Verkauf der eigenen Lebensversicherung jedoch ausfällt, lässt sich auch hier pauschal nicht sagen. So orientiert sich die Gewinnhöhe immer an verschiedenen Faktoren. Es lässt sich jedoch festhalten, dass der Verkaufswert deutlich höher ausfällt, wenn die Restlaufzeit des Versicherungsvertrages nur noch von kurzer Dauer ist.

Was der Versicherte sonst noch wissen wollte

Wer die eigene Lebensversicherung verkaufen möchte, der muss nicht befürchten, dass seinen Angehörigen im Todesfall keine finanzielle Unterstützung mehr gewährt wird. Explizit bleibt der Hinterbliebenenschutz im Verkaufsfall trotzdem erhalten. Weiterhin sollte der Interessent wissen, dass nicht jede erdenkliche Lebensversicherung für einen Verkauf geeignet ist. Direktversicherungen sind zum Beispiel von einem Verkauf ausgeschlossen. Hat der Versicherte eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen, so ist vorab zu prüfen, ob die Police für einen Verkauf infrage kommt. Bei derartigen Versicherungsverträgen ist nicht abzusehen, in welche Richtung sich die Versicherungssumme entwickelt. Daher kann der Verkauf einer fondsgebundenen Lebensversicherung auch mit Einbußen für den Versicherungsnehmer verbunden sein. Kapitalbildende Lebensversicherungen und Rentenversicherungen sind hingegen zumeist für einen Verkauf gut geeignet. Die Police muss zum Zeitpunkt des Verkaufs allerdings mit einem bestimmten Rückkaufwert verbunden sein. Maßgeblich auf den Verkaufswert wirkt sich die verbleibende Laufzeit des Versicherungsvertrages aus. Da ein gewisser Rückkaufwert bestehen muss, sollte der Verkaufende schon mehrere Jahre in die Police einbezahlt haben. Experten empfehlen des Weiteren, dass die verbleibende Vertragslaufzeit nicht länger als 25 Jahre betragen sollte.

Den Schritt steuerlich bewerten

Ob ein Verkauf oder doch eher eine Kündigung der Lebensversicherung in Betracht zu ziehen ist, orientiert sich vor allem an steuerlichen Regelungen. Zwar hat der Versicherte nur einen geringen Teil der Steuerlast zu tragen, dennoch darf eine Beleuchtung dieser Frage nicht fehlen. Die steuerliche Bewertung orientiert sich an verschiedenen Aspekten. Zum einen spielt der Beginn des Versicherungsverhältnisses eine wesentliche Rolle. Natürlich wird bei der steuerlichen Bewertung auch auf die gesamte sowie auf die bleibende Vertragslaufzeit geschaut. Ebenso spielt auch der erwirtschaftete Überschuss eine entscheidende Rolle. Besteht ein Versicherungsvertrag länger als 12 Jahre, dann kann der Verkauf steuerfrei über die Bühne gehen. Das Gleiche gilt auch, wenn das Vertragsverhältnis vor dem 31.12 2004 eingegangen wurde. Erfüllt der Verkäufer diese Voraussetzung jedoch nicht, so muss er sich mit der sogenannten Abgeltungssteuer befassen. Die Abgeltungssteuer findet Anwendung bei eventuellen Überschüssen. Liegt der Rückkaufwert über der Summe der eingezahlten Versicherungsbeiträge, so betrifft der Verkauf auch die Steuer. Vor einem Verkauf sollte sich der Versicherungsnehmer daher eventuell von einem Fachanwalt kompetent beraten lassen, um die für ihn individuell beste Lösung zu finden.

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