Rentenversicherung im Vergleich
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  • Speziell den individuellen Bedürfnissen angepasst
zum Vergleich

Wer hat Anspruch auf Riester-Rente

Die Riester-Rente ist eine Form der Altersvorsorge, die staatlich gefördert wird. Durch das Absenken des Rentenniveaus ist es für jeden sinnvoll, zusätzlich für das Rentenalter vorzusorgen. Die Riester-Rente bietet hier durch ihre staatliche Förderung eine gute Alternative zu den klassischen Versicherungen für diejenigen, die nicht beabsichtigen, ihren Altersruhesitz ins Ausland zu verlegen.

Für die Riester-Rente kommen neben Lebens- und Rentenversicherungen auch Fonds- und Bankensparpläne sowie „Wohn-Riester“ infrage. Gefördert werden bei allen Formen neben Personen in der gesetzlichen Rentenversicherung Soldaten, Beamte, geringfügig Beschäftigte und Arbeitslose sowie Eltern im Erziehungsurlaub. Keinen Anspruch auf die Zuschüsse haben Selbstständige und Freiberufler, sofern sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig versichert sind.

Riester-Rente: Worauf muss mann achten?

Die Höhe der Beiträge zur Riester-Rente berechnet sich aus dem steuerpflichtigen Einkommen. Die Anlage erfolgt in förderfähigen Sparfonds. Liegt der Grundbetrag unter 60 Euro, erfolgt die Förderung nicht in voller Höhe, sondern anteilig. Diese Zulagen werden nicht an den Versicherten ausgezahlt; sie werden der Versicherungspolice gutgeschrieben.

Verstirbt ein Versicherter allerdings vor Renteneintritt, sind die Hinterbliebenen verpflichtet, sowohl die Zulagen als auch die Steuervorteile zurückzuzahlen. Ausgenommen von dieser Regelung ist nur der Ehegatte, sofern er ebenfalls über eine Riester-Rente verfügt.

Dies ist nicht die Webseite des Verband der Angestellten-Krankenkassen. Dieser wurde umbenannt in "Verband der Ersatzkassen" und ist unter vdek.com zu finden.