Lebensversicherung im Vergleich
  • Finanzielle Absicherung der Angehörigen
  • Sofortiger Versicherungsschutz bei Abschluss
  • Auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst
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Muss die Lebensversicherung versteuert werden?

Die Beiträge zur Lebensversicherung gehören zu den Absicherungsformen, die in Deutschland von der Versicherungssteuer befreit sind. Geregelt ist die Versicherungssteuer, die bei den meisten Versicherungen auf Beiträge und Nebenkosten (Verwaltung, Ausstellungsgebühren) entfällt, im Versicherungssteuergesetz. In Paragraf 4, Absatz 5 wird erklärt, dass die Besteuerung unter anderem für Versicherungen entfällt, aus welchen Renten oder Kapitalleistungen zu verschiedenen Zeitpunkten des Lebens oder der Gesundheit beansprucht werden können.

Werden Steuern auf die Versicherungssumme erhoben?

Die Frage nach der Besteuerung der Versicherungssumme ist vielschichtig in der Beantwortung. Sie ist nämlich abhängig davon, wann der Vertrag geschlossen wurde, um welche Art Lebensversicherung es sich handelt und wer der Zahlungsempfänger ist. Das heißt, handelt es sich um einen Begünstigten oder ist es der Erlebensfall. Am meisten profitieren Versicherte, deren Lebensversicherungen vor Ende 2004 abgeschlossen wurden und

  • wenigstens 5 Jahre lang mit Beiträgen bedient wurden
  • eine Laufzeit von mehr als zwölf Jahren haben
  • nach dem 1.4.1996 abgeschlossen wurden
  • nicht für Finanzierungen verwendet worden sind

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, bleibt die Auszahlung der Versicherungssumme steuerfrei. Verträge, die nach den Novellierungen der Besteuerungen von Renten- und Lebensversicherungen abgeschlossen wurden, unterliegen verschiedenen Unterscheidungen in Laufzeit, Auszahlungsalter und der Auszahlungsart. Für genaue Berechnungen empfiehlt sich, einen Fachmann zurate zu ziehen.

Dies ist nicht die Webseite des Verband der Angestellten-Krankenkassen. Dieser wurde umbenannt in "Verband der Ersatzkassen" und ist unter vdek.com zu finden.