Landesbasisfallwert

Der Landesbasisfallwert oder einfach Basisfallwert ist eine rechnerische Größe, die bei der Abrechnung zwischen Krankenhäusern und den gesetzlichen Krankenkassen eine wesentliche Rolle spielt. Die Einführung dieser Rechengröße ist eine eher neue Errungenschaft in der Versicherungsbranche und wurde erstmals im Jahr 2006 vorgestellt. Durch diesen Zahlenwert soll eine durchschnittliche Rechengröße erstellt werden, die abhängig vom jeweiligen Bundesland die Kosten für den Krankenhausaufenthalt eines Patienten darstellt. Auf dieser Basis ergibt sich für die Krankenkassen eine einfachere Möglichkeit der Budjetierung und der Einschätzung ihres jeweiligen Kostenplanes.

Sinn der Einführung des Landesbasisfallwerts

Grundsätzlich besteht für die gesetzlichen Krankenkassen je nach medizinischer Notwendigkeit die Pflicht, bestimmte Kosten für den Aufenthalt eines gesetzlich Versicherten in einem Krankenhaus zu übernehmen. Ein solcher Aufenthalt gestaltet sich in allen Fällen jedoch individuell und führt so auch zu einer Abrechnung individueller Kosten und Leistungspunkte. In dieser Hinsicht war es stets schwierig, für die einzelnen Krankenkassen eine konkrete Rechengröße anzugeben, mit der durchschnittlich die Kosten eines Krankenhausaufenthaltes veranschlagt werden konnten. Mit der Einführung des Landesbasisfallwert wird dies abhängig vom Bundesland nun möglich und verdeutlich so allen Krankenkassen wie auch Patienten, mit welchen Kosten durchschnittlich für den Aufenthalt eines gesetzlich Versicherten einzurechnen sind.

Die preisliche Entwicklung der Kostenerstattung in Krankenhäusern

Nach der Einführung des Landesbasisfallwertes im Jahr 2006 gab es zunächst eine dreijährige Einführungsphase, bei welcher die Basisfallwerte der einzelnen Krankenhäuser als Grundlage zur Abrechnung herangezogen wurden. Da das System mittlerweile etabliert ist, wird mittlerweile ausschließlich vom Landesdurchschnitt ausgegangen und somit die individuellen Voraussetzungen des einzelnen Krankenhauses nicht mehr berücksichtigt. Je nach individuellem Umgang mit den Kosten für die Behandlung und Betreuung eines Patienten kann so das einzelne Krankenhaus bei der Abrechnung durch den Landesbasisfallwert mehr oder weniger profitieren.

Dies ist nicht die Webseite des Verband der Angestellten-Krankenkassen. Dieser wurde umbenannt in "Verband der Ersatzkassen" und ist unter vdek.com zu finden.