Sind Kinder in der Privathaftpflichtversicherung mit versichert?

Je nach gewähltem Versicherungsvertrag sind auch Kinder durch die Haftpflichtversicherung abgesichert. Dazu zählen sowohl eigene als auch Stief- und Adoptivkinder. Diese sind abgesichert, bis sie die Volljährigkeit erreicht haben. Darüber hinaus können sie nur über die Eltern mit abgesichert werden, wenn sie sich noch in der Ausbildung befinden. Generell gilt, dass Kinder für Schäden selbst haften. Diese Pflicht der Haftung geht dann auf die Versicherungsgesellschaft über. Es gibt auch spezielle Haftpflichtversicherungen für Kinder, sodass diese auch dann abgesichert werden können, wenn die Eltern keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

Kinder unter sieben sind von einer Haftung ausgeschlossen

Kinder, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind von der Haftung ausgeschlossen. Sie werden als nicht schuldfähig angesehen, da ihnen oft die Fähigkeit fehlt, die Folgen ihres Handelns im Vorfeld abzusehen. Eine Ausnahme besteht dann, wenn die Schäden dadurch entstanden sind, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, die dann zur Haftung verpflichtet sind.

Dann kommt die Haftpflichtversicherung der Eltern für den entstandenen Schaden auf. Haben die Eltern allerdings keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, müssen sie dann für den Schaden, den die Kinder verursacht haben, selbst aufkommen, wenn nachgewiesen ist, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Dies ist nicht die Webseite des Verband der Angestellten-Krankenkassen. Dieser wurde umbenannt in "Verband der Ersatzkassen" und ist unter vdek.com zu finden.