Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei der Privathaftpflichtversicherung?

Für Schäden, die Dritten aufgrund der eigenen Unachtsamkeit entstanden sind, kommt in der Regel die private Haftpflichtversicherung auf, die diese Schäden reguliert. Hat man allerdings einen Versicherungsvertrag mit Selbstbeteiligung abgeschlossen, muss man für die Schäden bis zu einer gewissen Höhe selbst aufkommen. Eine feste Regel gibt es da nicht, da man frei entscheiden kann, ob man überhaupt eine Versicherung mit Selbstbeteiligung abschließen möchte. Wie hoch diese ist, variiert von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft und auch der Versicherte kann in einem gewissen Maß die Summe selbst mitbestimmen.

Schadensfall mit Selbstbeteiligung

Für alle Schäden, die die festgelegte Summe der Selbstbeteiligung nicht überschreiten, besteht dann kein Versicherungsschutz. Der Versicherte muss diese Schäden selbst begleichen. Im Gegenzug verringert sich dadurch bei einer Haftpflichtversicherung die zu zahlende Versicherungsprämie. Diese Ersparnis bei der Versicherungsprämie ist abhängig von der Summe, die man für die Selbstbeteiligung festlegt.

Im Bereich der privaten Haftpflichtversicherung ist diese Ersparnis sehr gering, da die zu regulierenden Schäden oft sehr gering sind und man in der Regel dann für die meisten Schäden selbst aufkommen muss. Bei einer Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge kann man hingegen eine größere Summe im Bezug auf die Versicherungsprämie sparen, muss sich dann aber auch mit einem höheren Betrag selbst beteiligen.

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